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Vorsorge und Absicherung

Berufsunfähigkeitsrente: Die Abzüge im Überblick

Lesezeit:
5
min
20.1.2022

Zusammenfassung

Wie viel wird Ihnen tatsächlich im Falle einer Berufsunfähigkeit von der vereinbarten Versicherungssumme abgezogen? Fallen weiterhin Beiträge für Kranken- oder Rentenversicherung an? Müssen Sie auch Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente zahlen? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich viele Menschen bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Internet kursiert viel Halbwissen zu diesen Themen, das möglicherweise gefährlich sein kann. Daher möchten wir in diesem Artikel ausführlich auf diese und weitere Fragen eingehen. Es ist sinnvoll, sich bereits im Voraus mit diesen Aspekten auseinanderzusetzen, um die gesamte Thematik angemessen zu berücksichtigen. Es gibt noch viele weitere Gründe, warum die Höhe der Absicherung nicht zu niedrig gewählt werden sollte.

Werden Sie berufsunfähig, ist es sicher schon schlimm genug, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Erschwerend kommt dann hinzu, dass Lohn oder Gehalt wegfallen und häufig noch weitere finanzielle Herausforderungen auf Sie warten.

Eine BU-Versicherung hilft in einem solchen Fall weiter, schließt die Lücken und sorgt bei entsprechender Höhe dafür, dass Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Klingt doch gut, oder?

Die Sinnhaftigkeit solcher Versicherungen steht auch eigentlich außer Frage. Was viele Menschen jedoch dabei vergessen: Auch auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente müssen Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Wer diese Abzüge nicht von vornherein auf dem Schirm hat und bei der Kalkulation außer Acht lässt, muss mit fatalen finanzielle Folgen rechnen. Damit Ihnen das nicht passiert, erfahren Sie hier, welche Abzüge Sie einplanen sollten.

Die Berufsunfähigkeitsrente kann in verschiedenen Formen abgeschlossen und vereinbart werden. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, fällt die steuerliche Betrachtung unterschiedlich aus. Die verschiedenen Varianten haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Wie viel Steuern bezahlen Sie auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente?

Eine private Berufsunfähigkeitsrente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Wenn Sie im Leistungsfall eine Rente vom Versicherer erhalten, werden Sie jedoch wahrscheinlich keine Steuern auf die Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente zahlen müssen. Dies liegt daran, dass nicht die gesamte Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig ist.

Betrachten wir ein konkretes Beispiel: Sie haben eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Sparvertrag oder Rentenversicherung) abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich versteuern. Allerdings wird nur der Teil der Rente besteuert, der als sogenannte “abgekürzte Leibrente” gilt.

  • Das bedeutet, dass die Steuer nur auf den Ertragsanteil der Rente erhoben wird und nicht auf die gesamte Berufsunfähigkeitsrente.
  • Der Ertragsanteil variiert je nach verbleibender Vertragsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung und ist nicht immer gleich hoch.
  • Auch wenn Sie vorübergehend eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, müssen Sie diese mit dem gleichen Ertragsanteil versteuern.

Wie berechnet sich die Steuer zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung?

In der sogenannten Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV 1955) ist genauestens geregelt, welcher Ertragsanteil besteuert wird.  

Wenn Sie mit 50 Jahren berufsunfähig werden und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch 18 Jahre bis zum 67. Lebensjahr läuft, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent (siehe Tabelle Ertragsanteil).

Das bedeutet, dass bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 2.916 € (bzw. 35.000€ pro Jahr) nur 475 € steuerpflichtig wären (Berechnung: 2.500 € BU-Rente x 18 % Ertragsanteil = 525 €). Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrags von jährlich 10.908 € (Stand: 2023) fällt auf diesen Betrag allein noch keine Steuer an. Somit wäre die Berufsunfähigkeitsrente in diesem Beispiel steuerfrei.

Wie hoch sind die Steuern auf Berufsunfähigkeitsrenten wenn Mieteinnahmen vorhanden sind?

Die steuerliche Relevanz tritt bei Berufsunfähigkeitsversicherungen der dritten Schicht erst dann in Kraft, wenn eine sehr hohe monatliche BU-Rente vereinbart wurde und es zu einem äußerst frühzeitigen Leistungsfall kommt. Des Weiteren ist es von großer Bedeutung, zusätzliche Einkünfte wie beispielsweise Mieteinnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen, da diese natürlich auch bei der persönlichen Einkommensberechnung berücksichtigt werden.

Es sieht jedoch anders aus, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben.

In diesem Fall fällt die Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente deutlich höher aus. Auch auf diese beiden speziellen Fälle gehen wir in unserem Beitrag detailliert ein.

Wie hoch ist die Steuer bei einer Berufsunfähigkeitsrente in einer Basisrente?

Falls Sie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) im Rahmen einer Rürup Rente oder betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben, müssen Sie beachten, dass die Steuerbelastung für diese Berufsunfähigkeitsrente höher ist im Vergleich zu einer herkömmlichen BU.

Dafür erhalten Sie bei diesen Varianten eine steuerliche Begünstigung auf Ihre Beiträge. Aus diesem Grund bevorzugen einige Verbraucher solche geförderten Verträge. Jedoch wird im Leistungsfall die höhere Steuerbelastung spürbar.

Praxisbeispiel

2500 € mtl. BU Rente als Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kosten 2020 (ohne Berücksichtigung KV) anfänglich etwa 5.400 € Steuern, während eine gleichhohe ungeförderte Berufsunfähigkeitsrente (Schicht 3) tendenziell steuerfrei gewesen wäre.

Bekannte Vertriebe (Telis Finanz, Horbach, Taures, OVB, Deutsche Vermögensberatung, etc.) verkaufen Basisrenten mit BUZ oft, um ihre Provision zu steigern. Das Ziel bei dieser Variante ist Steuern zu sparen über Förderung der Basisrente, allerdings wird den Kunden der Nachteil für die BU-Rente nicht erklärt.

Die Erhöhungen der BU-Renten aus den vereinbarten Leistungsdynamiken oder Überschüssen der Versicherer müssen unabhängig vom Eintrittsjahr zu 100 % versteuert werden. Je länger jemand die Berufsunfähigkeitsrente bezieht, desto teurer wird es für den Betroffenen, wenn er sich aus falschen Steuersparmotiven absichert.

Wie hoch ist die Steuer bei einer Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer Betriebsrente erhalten, wird die gesamte BU-Rente für die Steuer herangezogen.

In diesem Fall handelt es sich um ein Bruttoeinkommen, ähnlich wie Ihr berufliches Einkommen, das nach Abzug der üblichen Freibeträge vollständig versteuert werden muss.

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Basisrente oder einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abschließen, müssen Sie eine um ungefähr 20 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrente mit dem Versicherer vereinbaren. Nur so haben Sie im Leistungsfall ungefähr die gleiche BU-Rente nach Steuern, wie bei einer normalen BU-Versicherung aus der Schicht 3.

Müssen Sie auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente auch Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen?

Um diese Frage richtig beantworten zu können, müssen wir sie noch einmal genauer unterteilen, nämlich in die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Private Krankenversicherung: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, kann Ihre Berufsunfähigkeitsrente erheblich gekürzt werden. Aber die Regelung ist leicht zu merken. Sie zahlen weiterhin die vollen Beiträge, jedoch kommt zusätzlich der Anteil, den normalerweise der Arbeitgeber übernimmt, hinzu. Kurz gesagt müssen Sie in einigen Fällen den doppelten Beitrag bezahlen. Selbstständige sind daran gewöhnt - auch sie müssen weiterhin den vollen Beitrag zahlen. Daher ist eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente umso wichtiger.

Gesetzliche Krankenversicherung: Jetzt wird es etwas komplizierter. Im Leistungsfall führt die Krankenkasse eine Prüfung des Status durch. Wenn Sie neben der privaten Berufsunfähigkeitsrente auch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhalten, bleiben Sie pflichtversichert und haben die Möglichkeit, nur noch Beiträge für die Erwerbsminderungsrente an die Krankenkasse zu zahlen. Für die private Absicherung der Berufsunfähigkeit fallen keine Beiträge an. Das ist jedoch eher selten der Fall.

Wenn dies nicht der Fall ist - das heißt, Sie haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte - sind Sie freiwillig krankenversichert. Es fallen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, die sogar bis zu 20 % betragen können. Hier können Sie einfach Ihre Berufsunfähigkeitsrente mit dem Faktor 0,8 multiplizieren und erhalten Ihre tatsächliche Berufsunfähigkeitsrente.

Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Krankenkassenbeitrag (ca. 14,6 %), dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (durchschnittlich 1,6 % in 2023) und dem Pflegeversicherungsanteil (mit Kindern = 3,40 % / ohne Kinder = 4,00 %, Stand 2023)

Entscheidet man sich im Laufe der Zeit dazu, sich wieder (zumindest teilweise) in das Arbeitsleben zu integrieren und einen Job anzunehmen (sofern man dazu in der Lage ist) mit einem Einkommen von mindestens 450 Euro, wird man automatisch wieder pflichtversichert bei der GKV und teilt sich den Krankenkassenbeitrag mit dem Arbeitgeber. In diesem hypothetischen Szenario fallen keine Krankenversicherungsbeiträge für die Berufsunfähigkeitsrente an.

Müssen Sie Beiträge zur Rentenversicherung auf die BU-Rente zahlen?

Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie keine weiteren Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Es ist jedoch ratsam, sich nicht zu früh zu freuen. Wenn Sie nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen können, entgehen Ihnen bedeutsame Beitragsjahre, auf die Sie im gesetzlichen Rentenalter keinen Anspruch mehr haben werden. Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig und/oder über einen langen Zeitraum greifen, wird die gesetzliche Rente ab 67 Jahren entsprechend gekürzt.

Sie müssen sich also selber kümmern und den Rentenversicherungsbeitrag, zusätzlich zu Ihrer privaten Altersvorsorge, sparen und anlegen. Das ist ein Aspekt, welchen viele nicht mit berücksichtigen und dann, wenn es so weit ist, mit offenem Mund dastehen.

  • Bereits bei zehn Jahren fehlender Einzahlung in die Rentenversicherung kommt es zu einer Rentenkürzung von etwa 25%.
  • Kommt es sogar zu 20 Jahren, können Sie nur etwa mit der Hälfte Ihrer eigentlichen Altersrente rechnen.

Während einer Berufsunfähigkeit sollten Sie also deutlich mehr privat vorsorgen als ohne schon. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer: Auch Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler sind mindestens im gleichen Umfang betroffen, da sie in den meisten Fällen gar nicht in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlen.

Wie hoch sollte Ihre Berufsunfähigkeitsrente sein?

Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie mindestens Ihre gesamten monatlichen Ausgaben absichern. Das sorgt schon einmal für ein gewisses Maß an Sicherheit, allerdings bleibt dabei auch nicht viel über.  

Idealerweise sichern Sie Ihr vollständiges Nettoeinkommen ab: Dann erhalten Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit genug Geld von Ihrer Versicherung, um Ihren Lebensstandard weitgehend beibehalten zu können.

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler liegt unsere Empfehlung bei einer Basisabsicherung mit mindestens 2000 Euro BU-Rente bis zu 42.000 Euro Jahresrente - das entspricht einer Monatsrente in Höhe von 3.500 Euro. Für höhere Absicherungsbedarfe bedienen wir uns Spezialkonzepte die im Beitrag optimiert sind.

Fazit

Aus steuerlicher Perspektive ist es im Falle einer Leistung eindeutig zu empfehlen, die normale Berufsunfähigkeitsversicherung der Schicht 3 zu wählen. Bei dieser Form der BU-Rente wird voraussichtlich keine oder nur eine sehr geringe Steuer anfallen, da lediglich der Ertragsanteil versteuert werden muss.

Falls Sie sich für eine BU im Rahmen einer Rürup Rente oder betrieblichen Altersvorsorge interessieren, sollten Sie bedenken, dass die steuerliche Belastung höher ausfallen wird.

Im Gegenzug müssen Sie dann eine höhere BU-Rente mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren, was den steuerlichen Effekt im Vergleich zur normalen BU bei den Beitragszahlungen mindert.

Außerdem sollten Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch die Abzüge durch die Krankenversicherung berücksichtigen und sich bewusst machen, dass Sie im BU-Fall nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen und daher weniger Rente erhalten.

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Kevin Döllinger
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