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Hab und Gut schützen

Obliegenheitsverletzung Keine Leistung der Wohngebäudeversicherung?

Lesezeit:
8
min
13.3.2024

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze:

1. Obliegenheitsverletzung: In der Wohngebäudeversicherung sind vertragliche Obliegenheiten zu beachten. Versicherte müssen diese Pflichten einhalten, da deren Verletzung zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

2. Fahrlässigkeit vs. grobe Fahrlässigkeit: Es besteht ein Unterschied zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Letztere kann zu Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung führen, insbesondere wenn sie zur Entstehung oder Ausweitung eines Schadens beigetragen hat.

3. infinno bietet vollen Schutz: Kunden von infinno erhalten auch bei Obliegenheitsverletzungen und grober Fahrlässigkeit die volle Entschädigung. Dank dieser großzügigen Regelung können sie sicher sein, dass ihr Zuhause umfassend abgesichert ist, und profitieren von einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu anderen Anbietern.

Streitfall Obliegenheitsverletzung - wann die Wohngebäudeversicherung nicht leistet

Haben Sie sich jemals Gedanken darüber gemacht, was den Unterschied zwischen grober Fahrlässigkeit und grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung in der Wohngebäudeversicherung ausmacht? Falls Sie bisher keine Antwort darauf gefunden haben, empfehlen wir Ihnen unseren Blogbeitrag zu diesem wichtigen Thema, denn ein Verstoß gegen Ihre vertraglichen Obliegenheitspflicht kann Sie im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz kosten.

Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten im Versicherungswesen sind Verhaltensregeln, die sich per Definition aus einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ergeben. Um im Versicherungsfall eine Entschädigung von der Gebäudeversicherung zu erhalten, müssen die Versicherten diese Pflichten einhalten. Diese Verpflichtungen stellen jedoch keine gesetzlichen Vorgaben dar, sondern sind Verhaltensgebote. Eine gesetzliche Obliegenheitspflicht gibt es also nicht. Der Versicherer kann nicht auf ihre Einhaltung klagen, aber er hat das Recht, Zahlungen im Schadensfall zu verweigern oder zu kürzen, sowie Prämien anzuheben oder den Vertrag zu kündigen.

Es ist wichtig, dass Sie bei Abschluss einer Gebäudeversicherung stets über Ihre Pflichten Bescheid wissen, um Ansprüche gegenüber der Gebäudeversicherung geltend machen zu können. Klären Sie daher genau ab, welches Verhalten von Ihnen erwartet wird – sowohl vor einem Schaden als auch nach dem Eintreten eines versicherten Ereignisses.

Welche Obliegenheiten haben Sie in der Gebäude­versicherung?

Um zu verhindern, dass Sie in finanzielle Not geraten, wenn ein Schaden eintritt, ist es ratsam, bestimmte Verhaltensweisen zu meiden. Die vertraglichen Obliegenheiten sind in der Wohngebäudeversicherung in den allgemeinen Wohngebäudebedingungen definiert. Welche Obliegenheitspflichten ein Versicherungsnehmer in der privaten Gebäudeversicherung beachten sollte, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

  1. Zahlungsverzug: Wenn Versicherungsprämien verspätet, gar nicht oder unvollständig gezahlt werden, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.
  1. Mangelnde Offenlegung: Schäden und Gefahren, sowie eine Gefahrerhöhung, nicht rechtzeitig oder innerhalb der Frist, korrekt oder wahrheitsgemäß melden oder vor Vertragsabschluss der Gebäudeversicherung falsche oder unvollständige Angaben machen – beispielsweise zur Grundstückslage der Immobilie oder zur Nutzungshäufigkeit.
  1. Fehlende Kooperation: Die Feststellung von Schäden durch mangelnde Zusammenarbeit mit der Versicherung erschweren und keine Beweise sichern. Beispielsweise wenn der Gebäudeversicherung wichtige Unterlagen absichtlich vorenthalten werden.
  1. Vernachlässigung der Schadenminderung: Potenzielle Schäden ignorieren, anstatt sie zu mindern. Zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers gehören, den Schadenumfang gering zu halten. Beispielsweise den Hauptwasserhahn bei einem Leitungswasserschaden abdrehen.
  1. Vernachlässigung der Schadenssicherung: Die Schadensstelle verändern, wie z.B. durch Aufräumen oder das Entsorgen beschädigter Gegenstände nach einem Sturm, bevor der Versicherer den Schaden begutachten konnte.
  1. Unzureichende Dokumentation: Keine oder nur unvollständige Fotos, Skizzen oder Notizen zum entstandenen Schaden erstellen, kann ebenfalls eine Pflichtverletzung darstellen.
  1. Missachtung des Anerkennungs- und Befriedungsverbots: Schäden ohne Zustimmung der Versicherung "unter der Hand" regeln, also eigenmächtig anerkennen und bezahlen.

Fahrlässig oder Grob Fahrlässig - Worin liegt der Unterschied?

Fahrlässigkeit oder fahrlässiges Handeln passiert jedem mal – das ist einfach ein Teil des Lebens. Es bedeutet im Grunde, dass man nicht genug Vorsicht walten lässt, um einen Schaden zu verhindern. Es gibt aber einen feinen Unterschied zwischen leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.

Einfache Fahrlässigkeit ist so etwas wie ein kleiner Ausrutscher – etwas, das passiert, wenn man vielleicht nicht ganz so aufmerksam ist, wie man sein sollte (Du weißt schon, "Das kann ja mal passieren"). Grobe Fahrlässigkeit ist dagegen eine Nummer größer und passiert, wenn man ohne die erforderliche Sorgfalt handelt – also quasi, wenn man denkt "Das darf auf keinen Fall passieren".

Wenn ein Schaden durch einfache Fahrlässigkeit entsteht, ist das meistens kein Problem für den Versicherungsschutz. Aber wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann es sein, dass der Versicherer weniger zahlt – das nennt man dann Leistungskürzung.

Ein typisches Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist, wenn man brennende Kerzen am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum unbeaufsichtigt lässt, während man das Zimmer verlässt. Das ist "grob fahrlässiges" Verhalten. Es bedeutet im Grunde, dass jemand ohne gebotene Vorsicht und Verantwortung handelt.

Doch mit etwas mehr Umsicht und Verantwortungsbewusstsein wäre ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schadenfall leicht zu vermeiden gewesen. Es ist jedoch möglich, mit Ihrem Versicherer zu vereinbaren, dass grobe Fahrlässigkeit kein Grund für eine Kürzung der Leistung ist, um sicherzustellen, dass Sie im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Wo sind Obliegenheits­verletzungen in der Gebäude­versicherung geregelt?

Schadensfälle können also durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt werden. Doch was genau bedeutet es, seine Obliegenheitspflicht grob fahrlässig zu verletzen? Oder sogar vorsätzlich oder arglistig?

Das Recht zur Kürzung der Leistung bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist seit 2008 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Paragraph 28, festgelegt. Vor 2008 gab es keine Unterscheidung zwischen der Einrede fahrlässiger oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungen. Es galt das Alles-oder-nichts-Prinzip.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen treten individuelle Vereinbarungen im Versicherungsvertrag in Kraft. Je nach Schwere der Obliegenheitsverletzung können ernsthafte Konsequenzen auf den Versicherungsnehmer zukommen.

Welche Konsequenzen haben Obliegenheitsverletzungen?

Je nach dem wie schwerwiegend die Verletzung von Obliegenheiten ausfällt, kann der Versicherer verschiedene Maßnahmen ergreifen, die von Vertragsanpassung bis zur Kündigung der Gebäudeversicherung variieren können.

Fahrlässige Obliegenheitsverletzung - Versicherung muss zahlen

Beispiel: Der Versicherungsnehmer gibt eine Schadensmeldung nur mündlich ab, obwohl der Versicherer eine schriftliche Meldung vorschreibt. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Missachtung der Anzeigepflicht, sondern eher um eine Vernachlässigung der üblichen Sorgfalt.

Folge: In einem solchen Fall ist die Gebäudeversicherung nicht berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Verpflichtung hat keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer.

Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung - Leistungskürzung oder vollständige Leistungsfreiheit?

Beispiel: Der Besitzer eines Ferienhauses vernachlässigt es, die Wasserleitungen seines sporadisch genutzten Anwesens vor Frost zu schützen. Dadurch entsteht ein Wasserleitungsschaden, der durch eine erhebliche Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt verursacht wurde. Als Ferienhausbesitzer sollte ihm bewusst sein, dass solche Risiken bestehen.

Folge: Die Gebäudeversicherung behält sich das Recht vor, die Leistung je nach den Umständen des vorliegenden Falls zu kürzen. Es gibt keine festen Kürzungsquoten, sondern die Höhe der Kürzung wird anhand der individuellen Situation bestimmt. Es ist auch möglich, dass die Leistung vollständig (bis zu 100 Prozent) gekürzt wird, praktisch eine vollständige Leistungsverweigerung.

Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung - Ist die Gebäudeversicherung automatisch leistungsfrei?

Beispiel: Der Eigentümer einer Immobilie ändert den Status seines dauerhaft bewohnten Ferienhauses in ein "kaum bewohntes" Ferienhaus, teilt dies jedoch nicht seiner Gebäudeversicherung mit. Dieses erhöhte Risiko (Leerstand) verschweigt er absichtlich, um weiterhin den günstigeren Versicherungsbeitrag zu erhalten. Der Versicherte handelt hierbei vorsätzlich und verstößt bewusst gegen seine Obliegenheitspflicht.

Folge: In einem solchen Fall ist die Gebäudeversicherung nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn die vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit direkt zum Eintritt oder Umfang des Schadens beigetragen hat (Kausalität). In so einem Fall ist der Gebäudeversicherer leistungsfrei. Allerdings muss der Versicherer durch die Kündigung des Vertrags deutlich machen, dass er das erhöhte Risiko aufgrund der geänderten Nutzung nicht abdecken möchte. Wenn der Gebäudeversicherer diese Klarstellung nicht vornimmt, ist er auch nicht berechtigt, Leistungen aufgrund der erhöhten Gefahr zu kürzen.

Arglistige Obliegenheitsverletzung - Kann die Gebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten?

Beispiel: Angenommen, ein Versicherungsnehmer entfernt wesentliche Gegenstände, um einen Schaden zu verschleiern und den Gebäudeversicherer zu täuschen, damit dieser für den Schaden aufkommt. Dabei handelt es sich um eine betrügerische Handlung und eine Verletzung der Dokumentationspflicht bei der die Verletzung der Obliegenheit arglistig herbeigeführt wird. Dies ist Voraussetzung für ein betrügerisches Verhalten und stellt einen besonders schwerwiegenden Vorsatz dar.

Folge: In einem solchen Fall ist der Versicherer nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, und kann sogar vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

Regress wegen arglistiger Täuschung der Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie Ihre Pflichten vernachlässigt haben, könnte es sein, dass die Versicherung dennoch zahlt. Doch seien Sie nicht zu vorschnell mit einem Freudentanz – es könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt noch herausstellen, dass die Versicherung Kenntnis erhält und Ihnen eine Rechnung präsentiert. Es kommt nämlich oft vor, dass die Versicherung zunächst einen Schaden übernimmt, später aber eine Rückforderung vom Versicherungsnehmer verlangt.

Diese Rückforderung kann sogar noch nach der Regulierung eines Schadens erfolgen. Selbst wenn die Versicherung nicht die gesamte Summe zurückverlangt, besteht die Möglichkeit, dass sie zumindest einen Teil der Leistungen durch eine Regressforderung zurückfordert.

Volle Leistung in der Gebäudeversicherung für Kunden von infinno

Die Gebäudeversicherung von infinno bietet ihren Kunden umfassenden Schutz, selbst bei Obliegenheitsverletzungen und grober Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass Versicherte auch dann die volle Entschädigung erhalten, wenn sie versehentlich gegen bestimmte Pflichten verstoßen oder grob fahrlässig handeln. Dank dieser großzügigen Regelung können unsere Kunden beruhigt sein, dass ihr Zuhause umfassend abgesichert ist. Außerdem bieten wir im Vergleich mit anderen Anbietern ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Fahrlässigkeit und insbesondere grob fahrlässiges Handeln ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen können. Während einfache Fahrlässigkeit in manchen Fällen keine direkten Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, kann grobe Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung führen. Es ist daher wichtig, dass Versicherungsnehmer ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und im Zweifelsfall rechtzeitig mit ihrem Versicherer oder Berater kommunizieren.

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Kevin Döllinger
Versicherungsexperte
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