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Vorsorge und Absicherung

Warum ist eine private Unfallversicherung so wichtig?

Lesezeit:
7
min
30.8.2023

Zusammenfassung

Eine private Unfallversicherung hat viele Leistungen von denen Versicherte nach einem Unfall profitieren.

  • Die Unfallversicherung leistet, wenn Sie aufgrund eines Unfalls einen bleibenden Gesundheitsschaden davontragen
  • Bei der privaten Unfallversicherung erhalten Sie sowohl bei Unfällen in der Arbeitszeit als auch in der Freizeit eine Leistung
  • Der Versicherungsschutz gilt 24 Stunden am Tag und weltweit, während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen Schutz bietet
  • Bergungskosten, Suchkosten und kosmetische Operationen sind Sofortleistungen die Sie nach einem Unfall in Anspruch nehmen können
  • Ein Vergleich von verschiedenen Tarifen lohnt sich, da es sehr große Leistungsunterschiede gibt
  • Bei infinno bieten wir ein exklusives Absicherungskonzept, das keine Wünsche mehr offen lässt

Rund acht Millionen Menschen haben jedes Jahr in Deutschland einen Unfall. Der Großteil der Unfälle ereignet sich in der Freizeit - beim Sport oder im Haushalt.

Schwere Unfälle ziehen nicht selten unschöne Konsequenzen nach sich, sowohl gesundheitlicher als auch finanzieller Natur, denn hier können einmalige oder dauerhafte Belastungen entstehen.

Damit Sie im Falle eines Unfalls richtig abgesichert sind, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, eine private Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung greift dann, wenn Sie durch einen Unfall eine dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorweisen können. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, hilft eine Unfallversicherung gegebenenfalls.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung deckt eine private Unfallversicherung mehr als Unfälle auf der Arbeit und den Weg dorthin ab. Sie gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

Was genau zählt als Unfall?

Für den Begriff “Unfall” finden sich im Internet verschiedene Definitionen.  

Wikipedia beschreibt einen Unfall folgendermaßen: “Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden (bis hin zum Tod) erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.”

In den jeweiligen Versicherungsverträgen, bzw. in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen - häufig nur AUB - wird der Begriff meist so definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet.“  

Die folgenden Merkmale kann man dann daraus ableiten:

  • Ein Unfall passiert plötzlich, ist also keineswegs absehbar oder gar geplant.
  • Der Unfall ist ein Ereignis, das von außen wirkt.
  • Ein Unfall passiert unfreiwillig.
  • Ein Unfall resultiert in einer dauerhaften Gesundheitsschädigung.

Welche Leistungen erbringt die private Unfallversicherung?

Unfälle passieren. Schneller als gedacht, ohne Vorwarnung und fast immer zum schlechtesten Zeitpunkt. Gott sei Dank erleiden die meisten Menschen keine bleibenden Schäden und kommen häufig mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davon.  

Trotzdem gibt es auch zahlreiche Unfälle mit schwerwiegenden Konsequenzen. Und da vor solchen Unfällen und den Folgen eines Unfalls niemand sicher ist, sollte eine private Unfallversicherung für jeden ein Thema sein.

Eine solche Versicherung ist sinnvoll und unterstützt Sie im Fall der Fälle auf vielfältige Weise.

Invaliditätsleistung

Bei einer Invaliditätsleistung handelt es sich in der Regel um eine einmalige Auszahlung einer Kapitalsumme. Berechnet wird diese Summe nach dem Grad der Invalidität. Dabei erfolgt die Ermittlung nach der sogenannten Gliedertaxe und auf Grundlage der vereinbarten Versicherungssumme. Einen bestimmten Verwendungszweck gibt es dabei nicht - Sie können also frei entscheiden, was mit dieser Summe passiert.

Die Gliedertaxe ist im Übrigen eine Art Bewertungstabelle für die Beeinträchtigung einzelner Gliedmaßen. Beispielsweise wird  

  • für den Verlust eines Armes im Schultergelenk ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent angesetzt oder
  • für den Verlust einer großen Zehe lediglich 5 Prozent.

In den meisten Fällen ist die Gliedertaxe Bestandteil einer privaten Unfallversicherung. Allerdings sind einige Beeinträchtigung nicht direkt und ausdrücklich dadurch geregelt. Der individuelle Invaliditätsgrad hängt also davon ab, inwiefern die Leistungsfähigkeit insgesamt eingeschränkt ist.

So sieht die Gliedertaxe in unserem Deckungskonzept aus. Achtung, die Prozentsätze sind stark erhöht gegenüber Unfallversicherungen aus marktüblichen Standards.

Unfallrente

Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Versicherung eine lebenslange Unfallrente. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung.  

In der Regel entspricht dies einem Invaliditätsgrad von 50%. Wir können Ihnen bereits ab 35% eine solche Rente auszahlen. Die Unfallrente ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

Progression in der Unfallversicherung

Ist eine Progression in Ihrer Unfallversicherung vereinbart, greift ab 25 Prozent das sogenannte Mehrleistungsprinzip. Bei einem geringeren Invaliditätsgrad ist dann eine lineare Leistung vorgesehen. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann entsprechend der vereinbarten Progressionsstaffel deutlich mehr Leistung erbracht.

Hier ein Beispiel:

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine hohe Grundsumme von mindestens 100.000€ und eine Progression von 500%. Dadurch erhalten Sie im Leistungsfall auch bei niedrigen Invaliditätsgraden eine verhältnismäßig hohe Summe vom Versicherer.

Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen der versicherten Person Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Gleichzeitig ist die Todesfallleistung eine Vorschussleistung, wenn noch kein Grad der Invalidität festgestellt wurde.  

Tagegeld und Krankenhaustagegeld

Für Selbstständige und Unternehmer ist ein Unfall in den meisten Fällen mit einem gravierenden Verdienstausfall verbunden. Ein sogenanntes Tagegeld hilft hier schnell und verhältnismäßig unbürokratisch und kann bis zu einem Jahr lang nach dem Unfall gezahlt werden.

Zusätzlich hilft ein Krankenhaustagegeld. Das wird meistens bis zu zwei Jahre nach dem Tag des Unfalls gezahlt und greift bei allen nötigen Krankenhausaufenthalten sowie bei Arbeitsausfällen aufgrund von ambulanten Operationen.

Übergangsleistung

Jede Genesung verläuft unterschiedlich. Deswegen ist es möglich, dass der Grad der Invalidität oft erst nach einer vollständigen Heilung festgestellt werden kann.

Hier ist es also ratsam, irgendeine Form einer Übergangs- oder Überbrückungsleistung zu vereinbaren.

Diese wird in den meisten Fällen gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit für - voraussichtlich - mehr als sechs Monate zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist. Das ist auch dann der Fall, wenn Verletzungen später wieder vollständig verheilen.  

Eine umfassende Rehabilitation kann also so finanziell abgesichert werden. Je nach Vereinbarung steht Ihnen aber ein Teil der Übergangsleistungen auch schon zu einem früheren Zeitpunkt zu.

Bergungskosten

Haben Sie einen Unfall im Ausland, weil Sie beispielsweise Urlaub machen oder anderweitig unterwegs sind, sichert Sie eine private Unfallversicherung ebenfalls ab.

Kosten für die Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen sowie der Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus sind dann gedeckt.

Je nach Vertrag kann auch die Unterbringung und der Transport Ihrer Angehörigen bereits abgedeckt sein.  

Kosmetische Operationen  

Unfälle können auch dauerhaften Einfluss auf Ihr äußeres Erscheinungsbild nehmen und dies beeinträchtigen.

Eine private Unfallversicherung trägt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen. In gewissen Fällen und je nach Vereinbarung sind dabei auch zahnmedizinische Eingriffe und Zahnersatz abgedeckt.

Sparen Sie sich Zeit und Nerven für Fehler, die Sie vermeiden können und nutzen Sie unsere Beratung für ein bestmögliches Ergebnis. Als professioneller Dienstleister im Finanz- und Versicherungsbereich kümmern wir uns auch gerne um Ihre anonyme Risikovoranfrage. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!

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Wann leistet Ihre Unfallversicherung nicht?

Grundsätzlich gilt der Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Aber auch ein Unfallversicherer kann nicht für alles einstehen, was passieren kann. Einige Dinge werden daher in den meisten Unfallversicherungen kategorisch ausgeschlossen:

  • Wenn Sie mit mehr als 1,5 Promille einen Unfall mit Ihrem KFZ verursachen
  • Unfälle beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat
  • Wenn der Unfallbegriff nicht erfüllt ist (plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit dauerhafter Gesundheitsschädigung)

Je nach Vereinbarung und individuellen Versicherungsbedingungen sollten Sie hier beim Abschluss der Versicherung prüfen, ob es weitere Ausschlüsse oder Bedingungen gibt.

Mitwirkungsanteil und Anrechnung bestehender Vorerkrankungen

“Ist vereinbart, dass der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen entfällt oder sich mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, hat der Versicherer die Voraussetzungen des Wegfalles oder der Minderung des Anspruchs nachzuweisen.”

- § 182 Mitwirkende Ursachen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Im Wesentlichen bedeutet das, dass die private Unfallversicherung im Leistungsfall prüft, ob und wie bestehende Krankheiten Einfluss auf die Invalidität haben. Ist das der Fall, findet eine Anrechnung um den Anteil der Vorerkrankung statt, der an der Schädigung mitgewirkt hat.

Ein Bild, das Text enthält.Automatisch generierte Beschreibung

Kunden müssen bei vielen privaten Unfallversicherungen vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten, aber wenn die Krankheit während der Vertragslaufzeit auftritt, kann der Versicherer trotzdem Leistungen kürzen, wenn sie die Invalidität mit verursacht hat.

Beispiel:

Ein an Diabetes leidender Versicherungsnehmer erleidet einen Unfall mit erheblichen Verletzungen am Fuß.

  • Während der Untersuchung stellt sich heraus, dass die durch die Krankheit eingetretene Wundheilungsstörung zur Amputation führt.  
  • Der Arzt im Krankenhaus bemisst den Mitwirkungsanteil auf 40 %. Im Falle einer Anrechnung der Vorschäden ab 25 % wird die Krankheit auf die Invaliditätsleistung angerechnet (die Invaliditätsleistung wird gekürzt).
  • Sofern der Tarif aber Vorschäden erst ab einem höheren Mitwirkungsanteil berücksichtigt, wird der Invaliditätsgrad des gesamten Fußes berechnet.

Um Ihnen diese Diskussionen im Schadenfall zu ersparen, verzichten wir in unserem Deckungskonzept vollständig auf die Gesundheitsfragen, auch bei fortgeschrittenem Alter. Zusätzlich verzichten wir vollständig auf die Anrechnung einer Krankheit. Sie bekommen dadurch immer die volle Leistung ausbezahlt.

Grobe Fahrlässigkeit

Gerade bei Unfallversicherungen, KFZ- und Haftpflichtversicherungen, mittlerweile aber auch in vielen weiteren Verträgen, findet sich die Klausel der „groben Fahrlässigkeit“.

  • Sollte die Versicherung in einem Versicherungsfall feststellen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt und dadurch selbst zum Schaden beigetragen haben, darf die Versicherung ihre Leistungen stark kürzen.
  • Bis zum Jahr 2008 haben die Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit den vereinbarten Schutz komplett verweigert.
  • Laut neuem Recht müssen die Versicherungen zwar dennoch bezahlen, allerdings nur anteilige Kosten.

Auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit sollte der Versicherer immer verzichten, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen

Durch die Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Versicherungen kommt immer wieder Ärger im Leistungsfall auf, denn der Versicherer prüft gegebenenfalls, ob die Angaben, die Sie bei Abschluss gemacht haben, korrekt waren. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir ausschließlich unser Unfallkonzept ohne Gesundheitsfragen.  

Unfallfristen länger als 15 Monate

Die meisten Versicherer verlangen von Ihnen, dass Ihr Arzt eine Invalidität innerhalb von 12 – 15 Monaten feststellt. Das führt häufig dazu, dass die Versicherer geringere Leistungen auszahlen können, als Ihnen aufgrund der Schwere des Unfalls zustehen würde. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, erlischt Ihr Anspruch auf Leistung.  

Um Ihnen und Ihrem Arzt maximal Zeit zu geben, eine Invalidität festzustellen, haben unsere Kunden generell 36 Monate Zeit, bis ein Anspruch gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden muss.

Bedeutet das, dass Sie vorher kein Geld aus Ihrer Versicherung erhalten? Nein, Sie erhalten eine Vorschuss- oder Übergangsleistung, um die Kosten für Ärzte und Behandlungen zu decken, sowie Leistungen für z.B. kosmetische Operationen.  

Was ist nach einem Unfall zu tun?

  • Melden Sie den Schaden umgehend bei uns
  • Gemeinsam füllen wir anschließend die Unfallanzeige aus
  • Bei einem Todesfall: Unbedingt innerhalb von 48 Stunden melden, sonst verfällt die Leistung möglicherweise

Weitere herausragende Highlights im Infinno Deckungskonzept:

  • Leistungsgarantie bis 250.000€ auf Ihren Vorvertrag - Sie werden dadurch garantiert nur bessergestellt
  • Infektionen nach Insektenstich oder -biss (z.B. durch Zecken)
  • Unfälle nach Herzinfarkt und Schlaganfall
  • Unfälle aufgrund Höhenkrankheit
  • Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen 20.000€
  • Sofortiger Versicherungsschutz für Neugeborene bis 100.000€ (beitragsfrei)
  • Kosmetische Operationen unbegrenzt versichert
  • Such und Bergungskosten unbegrenzt versichert
  • Medizinische Hilfsmittel bis 50.000€  
  • Kostenübernahme für Zahnersatz in unbegrenzter Höhe
  • Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen von 500€ - 1.000€ bei offenen Brüchen
  • Versicherungsschutz bei überraschenden Kriegsereignissen bis 30 Tage nach Ausbruch
  • Stark erhöhte Gliedertaxe
Inhaltsverzeichnis
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Kevin Döllinger
Versicherungsexperte
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