Haben Sie eine Frage?
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Vorsorge und Absicherung

Reiseversicherung im Überblick

Lesezeit:
4
min
24.11.2022

Zusammenfassung

Eine Krankheit oder ein Unfall kann jederzeit auftreten – auch im lang ersehnten Urlaub. Das allein ist schon ärgerlich, doch noch unerfreulicher wird es, wenn die Behandlungskosten im Ausland oder gar ein Rücktransport ins Heimatland selbst finanziert werden müssen. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen deckt die aufkommenden Kosten meist nicht vollständig ab und auch die private Krankenversicherung gilt im Ausland häufig nicht im gleichen Maße.

Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es?

Hierbei handelt es sich um Versicherungen, die im Rahmen einer Reise abgeschlossen werden können. Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombinationen angeboten.

  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung - wichtigste Auslandsversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich im Grunde für jede Reise ins Ausland. Denn: Die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sind häufig teurer als im Inland und schmerzen insbesondere dann, wenn sie aus eigener Tasche gestemmt werden müssen.

Abhängig vom Zielland kann es zudem sein, dass die medizinische Versorgung unter dem in Deutschland üblichen Standard liegt oder generell nicht ausreicht. Dann ist ein Krankenrücktransport nötig – und das kann richtig teuer werden.

Situation gesetzlich Versicherter

Im Ausland wird man fast immer als Privatpatient behandelt. In einigen europäischen Ländern gibt es mittlerweile bereits Verrechnungsabkommen, wonach die dortigen Ärzte auch nach der deutschen Gebührenordnung abrechnen sollen. Leider tun dies viele nicht und im Notfall auf die Suche zu gehen, ist sicherlich auch keine Lösung. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte nicht versichert. Ein Krankenrücktransport ist in keinem Fall über die GKV abgesichert. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.

Situation privat Versicherter

Sie sind grundsätzlich weltweit versichert, allerdings außerhalb von Europa, lt. Musterbedingungen nur für einen Monat. Das wichtige Thema „Rücktransport“ ist regelmäßig unzureichend oder gar nicht versichert. Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden. Auch die Beitragsrückerstattung könnte dadurch gefährdet werden. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich

Welche Leistungen umfasst die Auslandsreisekrankenversicherung?

In der Regel umfasst die Reise-Krankenversicherung die folgenden Basisleistungen:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Einfache Zahnfüllungen
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
  • Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland
  • Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

Rücktransport aus dem Ausland

In der Auslandsreisekrankenversicherung ist immer der Rücktransport aus dem Ausland mitversichert. Allerdings sind die Voraussetzungen äußerst unterschiedlich definiert. Die häufig verwendete Begrifflichkeit „der medizinischen Notwendigkeit“ stellt für den Versicherten eine schwer zu erfüllende Voraussetzung dar.

Wesentlich kundenfreundlicher ist beispielsweise die folgende Definition:

  • Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar
  • Die Krankenhausbehandlung im Ausland übersteigt voraussichtlich noch 14 Tage
  • Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport

Was ist in der Auslandsreisekrankenversicherung nicht versichert?

Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten, sowie Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Heilbehandlung im Ausland die Reise angetreten wurde.

Schadenbeispiel:

Bei einem Skiurlaub in Canada erleidet eine der versicherten Personen einen schlimmen Skiunfall und muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Europäische Versicherungskarte hilft nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung würde der Versicherungsnehmer auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen bleiben.

Unsere Empfehlung für eine Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Hanse Merkur  
  • Ergo  

Hier geht es zu unserem Vergleichsportal

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten der Reise aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Versichert sind damit nur Ereignisse bis zum Reiseantritt.

  • Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können.  
  • Der Versicherer leistet weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.

Bei der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind Stornos oder Abbrüche aus verschiedenen Gründen, wie z. B.:

  • Tod
  • Unfall
  • unerwartete, schwere Erkrankung möglich.

Dabei sind nicht nur die betroffenen Reisenden selbst vom Versicherungsschutz erfasst, sondern auch andere Personen.

Somit gehören zu den Risikopersonen:

  • Die Mitreisenden
  • Die nicht mitreisenden Angehörigen
  • Die nicht mitreisenden Betreuungspersonen der minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen

Die genaue Definition der einzelnen Gruppen ist wiederum von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Somit kann ein Versicherungsfall sowohl durch die Reisenden als auch durch die nicht mitreisenden Personen, ausgelöst werden.

Die Reiseabbruchversicherung ist die Verlängerung der Reiserücktrittsversicherung bis zum Urlaubsende. Die Kosten für einen Abbruch, eine Unterbrechung oder einer verspäteten Rückkehr von der bereits begonnenen Reise werden erstattet. Die Voraussetzung ist, dass ein versicherter Abbruchgrund vorliegt.

Wann sollte eine Reiserücktrittversicherung spätestens abgeschlossen werden?

Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen.  

Liegt Ihre Reise mindestens 30 Tage in der Zukunft, ist der Abschluss in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Allerdings sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die sich ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ereignen.

Findet Ihre Reise in 29 Tagen oder früher statt, muss der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden.  

Beim Abschluss eines Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen oder weniger, muss die Jahres-Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit die Buchung in den Jahres-Reiseschutz einbezogen wird.

Unsere Empfehlung: Tas.storno Jahresschutz

  • Jahresvertrag ca. 74,00 € pro Jahr
  • Privat & geschäftlich
  • Max. Dauer: 365 Tage
  • Region: Weltweit mit USA & Kanada
  • Selbstbehalt: Nein
  • Corona abgesichert

Sollten Sie alle drei Versicherungen abschließen wollen, so empfehlen wir Ihnen den Anbieter TAS mit dem Tarif „TAS.paket – Jahresschutz“.

Inhaltsverzeichnis
Haben Sie eine Frage?
Jetzt anfragen
Wir helfen Ihnen gerne!

Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie einen Termin!

Termin ausmachen
Kevin Döllinger
Versicherungsexperte
Vielen Dank für deine Anfrage. Wir melden uns umgehend.
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Weitere Artikel

Alle Artikel
Versicherungsschutz für Ihr Gebäude: Alles über Bauartklassen
|
Hab und Gut schützen
|

Versicherungsschutz für Ihr Gebäude: Alles über Bauartklassen

Erfahren Sie mehr über Bauartklassen in der Wohngebäudeversicherung und wie Versicherer Ihr Gebäude bewerten. Optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz jetzt!
Zum Artikel
Lesezeit:
6
min
31.3.2024
Wohngebäudeversicherung: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
|
Hab und Gut schützen
|

Wohngebäudeversicherung: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie fragen sich, was die richtige Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung ist? Erfahren Sie mehr und sichern Sie Ihr Zuhause optimal ab! Klicken Sie jetzt!
Zum Artikel
Lesezeit:
7
min
25.3.2024
Achtung Leerstand: Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?
|
Hab und Gut schützen
|

Achtung Leerstand: Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?

Kein Versicherungsschutz bei vorübergehendem Leerstand! Erfahren Sie, wann Ihre Wohngebäudeversicherung die Leistung verweigert. Jetzt mehr erfahren!
Zum Artikel
Lesezeit:
6
min
20.3.2024