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Risikomanagement

Unternehmen in der Zwickmühle: Welche Probleme können durch eine Obliegenheitsverletzung entstehen?

Lesezeit:
7
min
27.10.2023

Zusammenfassung

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, hat nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen, die als Obliegenheiten bezeichnet werden. Diese gelten sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Versicherungsrecht.

Sofern Sie Ihre Rechnungen bezüglich der Betriebshaftpflichtversicherung nur einmal jährlich archivieren und der Versicherung keine Mitteilung machen, falls sich Ihre Einnahmen erhöhen, begehen Sie einen Verstoß gegen eine Obliegenheit. Wenn ein Schaden eintritt, kann der Versicherer die Leistung vollständig oder teilweise verweigern. Es ist sogar möglich, dass der Versicherer den Vertrag sofort beendet oder aufhebt!

  • Sollte ein Verstoß gegen eine vertragliche Obliegenheit festgestellt werden, so kann der Versicherer die Zahlung von Leistungen ablehnen.
  • Ihr Versicherungsvertrag kann gekündigt werden
  • Bleibt ein Vertrag trotz Obliegenheits­verletzung bestehen, führt der Versicherer ihn meist zu veränderten Bedingungen fort

Welche Arten von Obliegenheiten gibt es für Unternehmen?

Es wird zwischen Pflichten vor Abschluss des Versicherungsvertrags und solchen, die während der Laufzeit des Vertrags gelten, unterschieden. Jene, die vorher erfüllt werden müssen, sind von besonderer Bedeutung, denn die wichtigste Pflicht ist die vorvertragliche Anzeige, in der der Versicherungsnehmer alle Abfragen der Versicherung vollständig und ohne etwas zu verschweigen beantworten muss.

Vorvertragliche Obliegenheiten

Bei nahezu allen Versicherungen müssen vor dem Abschluss eines Vertrags umfassende Informationen bereitgestellt und Fragen beantwortet werden. Insbesondere im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherung oder bei gewerblichen Sachversicherungen wie Gebäude- und Betriebsinhaltsversicherungen kann die Nichtbeachtung existenzbedrohende Folgen für Ihr Unternehmen haben.

Es gibt nur dann eine Pflicht, etwas offenzulegen, wenn der Versicherer ausdrücklich danach fragt. Der Versicherer übernimmt das Risiko , dass er nicht alle nötigen Details abfragt. Alle Fragen müssen deshalb schriftlich gestellt werden.

Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit

Der Versicherungsnehmer hat während der Vertragslaufzeit gewisse Pflichten. Eine davon ist die pünktliche Bezahlung der Versicherungsprämie, durch die er den vereinbarten Versicherungsschutz erhält. Vergisst der Versicherungsnehmer die Zahlung, erhält er zunächst eine Mahnung vom Versicherer. Wenn jedoch auch die gesetzte Frist nicht eingehalten wird, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben.

Eine weitere notwendige Aufgabe während der Versicherungsdauer besteht darin, Änderungen im Unternehmen anzuzeigen. Denn dadurch können sich die Risikoverhältnisse ändern und es muss eventuell die Prämie angepasst werden.

Es ist daher sehr wichtig, dass Veränderungen am Gebäude, einschließlich An- und Umbauten, der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Außerdem können neu angeschaffte Maschinen, mehr Mitarbeiter, Veränderungen in der Umgebung, z.B. die Eröffnung einer Schweißerei, oder auch temporäre Bauarbeiten an der Fassade, das Risiko erhöhen und müssen sofort der Versicherung mitgeteilt werden.

Obliegenheiten im Versicherungsfall

Die wichtigste Verpflichtung im Rahmen eines Versicherungsfalls ist es, den Schaden zu minimieren. Zudem sind die fristgerechte Meldung von Schäden sowie die Pflicht zur Auskunftserteilung und Aufklärung erforderlich. Zu einer korrekten Schadenmeldung gehören folgende Punkte:

  • Eine Beschreibung des Ablaufs des Schadensereignisses
  • Eine Mitteilung über den vermutlichen Schadensbetrag
  • Fotos zur Beschädigten Sache
  • Berichte, Zeugenaussagen und Polizeiliche Anzeigen

Der Versicherungsnehmer muss alle Informationen, die für die Versicherung bei der Schadensregulierung oder der Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber Dritten von Bedeutung sind, bekanntgeben.

Vertragliche Obliegenheiten

Die Pflichten, die in einem Vertrag festgehalten sind, sind in den allgemeinen Vertragsbedingungen des Versicherers individuell festgehalten. Es wird empfohlen, dass der Versicherungsnehmer sie sorgfältig durchliest, bevor er den Vertrag unterzeichnet.

Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsvertrag klar, einfach und verständlich zu formulieren und alle Pflichten, die darin festgehalten sind, müssen deutlich hervorgehoben werden und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass der Versicherte nicht benachteiligt wird. Der Zweck der vertraglichen Obliegenheitspflichten besteht darin, dem Versicherten klarzumachen, welche Verpflichtungen und Aufgaben er für seine abgeschlossenen Gewerbeversicherungen zu erfüllen hat.

Höhere Kosten durch Veränderungen im Unternehmen?

Es ist nicht zwangsläufig so, dass die Kosten ansteigen, wenn Änderungen im Unternehmen nachgemeldet werden. Oftmals können die Versicherungen auch in Bezug auf die Kosten unverändert bleiben. Risiken werden lediglich hinzugefügt und weitere Angestellte werden im Vertrag eingeschlossen.

Allerdings ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine Versicherung, bei der Nachmeldungen normalerweise zu Beitragsanpassungen führen. Es kommt jedoch darauf an, wie man den Beitrag berechnet. Wenn der Umsatz entscheidend ist, bedeutet eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl keine Mehrkosten, aber ein Umsatzplus jedoch schon.

Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?

Es ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers, allen von ihm bekannten Gefahren und Risiken, die einen Einfluss auf den Versicherungsvertrag haben könnten, dem Versicherer zu melden. Dies wird als vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet und ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Beispielsweise muss ein Versicherungsnehmer dem Versicherer bei der Beantragung eines neuen Gewerbeversicherungsvertrags alle vorherigen Schäden mitteilen.

Es ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers, vor und während des Vertragszeitraums alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ein Versicherungsfall eintritt. Zudem muss er nach seinen Möglichkeiten versuchen, Schäden zu reduzieren. Ein klassisches Beispiel aus dem Konzept einer Inhaltsversicherung veranschaulicht diese Verpflichtung: Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer melden, dass ein zeitweise aufgestelltes Gerüst die Möglichkeit für Einbrecher schafft, das Bürogebäude unerlaubt zu betreten.

Falls Sie vermuten, dass der Versicherer Ihnen die Verletzung der Verpflichtung nicht nachweisen kann, liegen Sie falsch: Wenn Sie eine Auszahlung durch den Versicherer wünschen, ist dieser berechtigt, Einsicht in Ihre Geschäftsunterlagen zu nehmen.

Einfache Obliegenheitsverletzung

Der Versicherer hat das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn ohne Schuld oder Fahrlässigkeit die vorvertraglichen Obliegenheiten nicht eingehalten werden, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Allerdings gilt dieses Kündigungsrecht nicht, wenn:

  • Er den Versicherungsnehmer vorher nicht schriftlich über die Folgen eines Nichterfüllens der Anzeigepflicht aufgeklärt hatte.
  • der Versicherer vom nicht angezeigten Umstand bereits Kenntnis hatte

Statt die Versicherung zu kündigen, kann der Versicherer aufgrund des erhöhten Risikos auch die Prämie erhöhen oder einen Ausschluss vornehmen. Dennoch bleibt die Leistungspflicht des Versicherers, im Falle einer unverschuldeten oder leicht fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit, vollständig bestehen.

Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung

Grob fahrlässiges Verhalten wird als ein Verhalten bezeichnet, bei dem eine Person durch ein ungenügendes Maß an Sorgfalt einen Schaden verursacht. Wenn eine grob fahrlässige Verletzung vorvertraglicher Obliegenheiten festgestellt wird, hat der Versicherer innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden folgende Rechte:

  • Rückwirkend vom Versicherungsvertrag zurück zu treten
  • Die Prämie zu erhöhen, oder einen Risikoausschluss vorzunehmen

Die Rechte des Versicherers, die aus der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung hervorgehen, erlöschen fünf Jahre nach Vertragsabschluss. Allerdings bleibt die Leistungspflicht des Versicherers auch nach einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit bestehen, wenn diese für den Versicherungsfall nicht ursächlich ist. Falls eine Obliegenheitsverletzung nur teilweise für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, muss der Versicherer entsprechend nur einen Teil der Leistungen erbringen.

Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung

Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung begeht, hat der Versicherer das Recht, innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten. Seine Leistungspflicht bleibt allerdings bestehen, sofern die Anzeigepflichtverletzung keine Auswirkungen auf den Eintritt oder den Umfang eines Schadens hat.

Andernfalls ist das Versicherungsunternehmen von jeglicher Leistungsverpflichtung befreit, vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer vorher schriftlich über die Folgen der vorsätzlichen Handlung informiert wurde.

Der Versicherungsnehmer muss über seine Pflichten Bescheid wissen und bewusst dagegen verstoßen, um einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Obliegenheiten zu begehen.

Arglistige Obliegenheitsverletzung

In Fällen arglistiger Täuschung (§22 VVG) kann der Versicherer die Gültigkeit des Vertrages anzweifeln. Dadurch ist der Versicherungsvertrag ungültig und der Versicherungsnehmer muss alle bereits gewährten Versicherungsleistungen zurückzahlen. Allerdings behält sich der Versicherer Anspruch auf die bereits gezahlten oder noch ausstehenden Versicherungsprämien bis zum Zeitpunkt der Anfechtungserklärung.

Das Landesgericht Bonn (Aktenzeichen: LG Bonn 6 S 63/12) entschied, dass eine Verletzung der Obliegenheiten als arglistig angesehen wird, sofern der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte beabsichtigt, etwas zu tun, das den Interessen des Versicherers schadet und er (der Versicherungsnehmer) weiß, dass sein Verhalten die Schadensregulierung durch den Versicherer beeinträchtigen kann.

Fazit

Ein Unternehmen kann in eine Zwickmühle geraten, wenn es seine Obliegenheiten verletzt. Denn dann droht dem Unternehmen eine Leistungskürzung oder sogar ein Leistungsverlust durch den Versicherer. In solch einem Fall bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen und hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Unternehmen mit ihren Obliegenheiten und Pflichten im Schaden auseinandersetzen und diese kennen. Nur so können sie sich vor einem finanziellen Schaden schützen.

Unsere Deckungskonzepte verringern die Anforderungen der Versicherer. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen erstellen wir Konzepte, um Ihnen bei der Absicherung Ihres Unternehmens die nötige Sicherheit zu bieten und Sie vor unzähligen Auflagen des Versicherers zu schützen.

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Kevin Döllinger
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