Das Wichtigste in Kürze
🧠 Berufsunfähigkeit bedeutet Einkommensverlust. Die BU soll genau diese Lücke schließen.
💸 Die vereinbarte BU-Rente ist nicht automatisch Ihr Netto. Kranken-, Pflegebeiträge und ggf. Steuern gehen ab.
📉 Bei einer selbstständigen BU (Schicht 3) fällt oft keine Steuer an. Besteuert wird nur der Ertragsanteil – meist unter dem Freibetrag.
⚠️ BU aus Basisrente oder bAV ist meist steuerpflichtig. Die anfängliche Steuerersparnis heute kostet Sie im Leistungsfall Geld.
🏥 Krankenversicherung und fehlende Rentenbeiträge müssen eingeplant werden. Sonst reicht die BU trotz hoher Rente nicht aus.
Berufsunfähig zu werden ist schon Belastung genug. Der eigene Job fällt weg, der Alltag muss neu organisiert werden – und plötzlich fehlt das Einkommen. Genau hier soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Sie springt ein, wenn Lohn oder Gewinn wegbrechen, und sorgt im besten Fall dafür, dass Sie Ihr Leben finanziell weiterführen können, ohne jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen.
Was dabei aber viele unterschätzen: Die BU-Rente ist nicht automatisch das Geld, das Ihnen am Ende tatsächlich zur Verfügung steht. Je nach Situation gehen davon noch Abzüge ab – etwa für Kranken- und Pflegeversicherung oder in bestimmten Fällen auch für Steuern. Wer diese Punkte bei der Planung ignoriert, merkt erst im Leistungsfall, dass die Absicherung zu knapp kalkuliert war.
Damit Ihnen genau das nicht passiert, schauen wir uns hier an, welche Abzüge bei einer Berufsunfähigkeitsrente realistisch sind und worauf Sie bei der Berechnung achten sollten. Denn je nachdem, wie die BU abgeschlossen wurde, fällt die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung unterschiedlich aus. Die wichtigsten Varianten und ihre Auswirkungen haben wir Ihnen im Folgenden verständlich zusammengefasst.
Wie viel Steuern bezahlen Sie auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente?
Beim Thema Steuern herrscht rund um die Berufsunfähigkeitsrente viel Unsicherheit. Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen zahlen Sie auf Ihre BU-Rente gar keine oder nur sehr geringe Steuern.
Zwar gilt eine private Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich als steuerpflichtig. In der Praxis wird aber nicht die komplette Rente besteuert, sondern nur ein kleiner Teil davon – der sogenannte Ertragsanteil.
Haben Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (also keine Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung), wird Ihre BU-Rente steuerlich als sogenannte abgekürzte Leibrente behandelt. Das bedeutet:
👉 Nur der Ertragsanteil der Rente unterliegt der Steuer, nicht die volle monatliche Zahlung.
Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, hängt davon ab, wie alt Sie bei Beginn der BU-Rente sind und wie lange die Rente voraussichtlich gezahlt wird. Je früher die Berufsunfähigkeit eintritt und je länger die Laufzeit ist, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil – trotzdem bleibt die tatsächliche Steuerbelastung meist überschaubar.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie die BU-Rente nur vorübergehend beziehen, gilt derselbe Ertragsanteil. Die Dauer des Leistungsbezugs ändert also nichts an der steuerlichen Berechnung.
Unterm Strich heißt das:
Solange die BU-Rente Ihre einzige oder hauptsächliche Einkommensquelle ist, liegt sie häufig unter dem steuerlichen Grundfreibetrag oder wird nur minimal besteuert. Trotzdem sollte das Thema bei der Planung nicht ignoriert werden – vor allem dann, wenn weitere Einkünfte hinzukommen oder eine sehr hohe BU-Rente abgesichert ist.
Genau deshalb gehört die Steuerfrage immer mit auf den Tisch, wenn die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente festgelegt wird.
Wie berechnet sich die Steuer bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie viel Steuer auf eine selbstständige Berufsunfähigkeitsrente anfällt, ist gesetzlich genau geregelt. Maßgeblich ist dabei die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Dort ist festgelegt, welcher Ertragsanteil einer BU-Rente steuerpflichtig ist.
Entscheidend sind zwei Punkte:
- Ihr Alter beim Beginn der BU-Rente
- Die verbleibende Laufzeit der Rente
Ein Beispiel macht das deutlich:
Werden Sie mit 50 Jahren berufsunfähig und läuft Ihre BU-Rente noch 18 Jahre bis zum 67. Lebensjahr, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 18 %.
Angenommen, Sie erhalten eine BU-Rente von 2.500 € pro Monat (also 30.000 € im Jahr).
Dann sind davon nicht die gesamten 30.000 € steuerpflichtig, sondern nur:
30.000 € × 18 % = 5.400 € steuerpflichtiges Einkommen
Jetzt kommt der entscheidende Punkt:
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei 10.908 € pro Jahr (Stand 2023).
Da der steuerpflichtige Anteil Ihrer BU-Rente unter diesem Freibetrag liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Wie hoch sind die Steuern auf Berufsunfähigkeitsrenten wenn Mieteinnahmen vorhanden sind?
Sobald neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Einkünfte dazukommen, ändert sich die steuerliche Betrachtung. Typische Beispiele sind Mieteinnahmen, eine Erwerbsminderungsrente oder andere regelmäßige Einnahmen. Dann wird die BU-Rente steuerlich plötzlich relevant – auch wenn sie für sich allein oft steuerfrei wäre.
Es sieht jedoch anders aus, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen haben.
In diesem Fall fällt die Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente deutlich höher aus. Auch auf diese beiden speziellen Fälle gehen wir in unserem Beitrag detailliert ein.
Wie hoch ist die Steuer bei einer Berufsunfähigkeitsrente in einer Basisrente?
Ist die Berufsunfähigkeit an eine Basisrente (Rürup) oder eine betriebliche Altersvorsorge gekoppelt – also als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) –, sieht die steuerliche Welt ganz anders aus als bei einer normalen, selbstständigen BU.
Der Grund ist einfach: Diese Verträge werden staatlich gefördert. Die Beiträge können (teilweise oder vollständig) steuerlich geltend gemacht werden. Was viele dabei übersehen oder nie erklärt bekommen: Die Steuer wird im Leistungsfall nachgeholt. Anders als bei der klassischen BU (Schicht 3) wird die BU-Rente hier nicht nur mit einem Ertragsanteil, sondern weitgehend oder sogar vollständig besteuert – abhängig vom Jahr des Leistungsbeginns und dem dann geltenden Besteuerungsanteil der Basisrente.
Ein Praxisbeispiel macht es greifbar
Eine monatliche BU-Rente von 2.500 Euro aus einer Basisrente mit BUZ führte bereits 2020 zu einer Steuerbelastung von rund 5.400 Euro pro Jahr (Krankenversicherung noch nicht berücksichtigt).
Die gleiche BU-Rente aus einer ungeförderten, selbstständigen BU wäre in vielen Fällen nahezu steuerfrei gewesen.
Das ist ein massiver Unterschied – und genau hier liegt das Problem.
Warum diese Verträge trotzdem so oft verkauft werden
Geförderte Lösungen wie Rürup mit BUZ werden von großen Vertrieben häufig bevorzugt vermittelt. Der Grund ist selten die bessere Absicherung, sondern oft schlicht die höhere Provision. Das Argument lautet dann meist: „Sie sparen heute Steuern.“
Was dabei regelmäßig unter den Tisch fällt: Die deutlich höhere Steuerbelastung im Leistungsfall.
Fazit an dieser Stelle
Eine Basisrente mit BUZ kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein – aber nicht aus reinen Steuersparmotiven. Wer die BU darüber absichert, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Steuerersparnis heute im Ernstfall teuer zurückgezahlt wird. Gerade bei längerer Berufsunfähigkeit ist eine klassische, selbstständige BU steuerlich oft die deutlich entspanntere Lösung.
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Wie hoch ist die Steuer bei einer Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge?
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer Betriebsrente erhalten, wird die gesamte BU-Rente für die Steuer herangezogen.
In diesem Fall handelt es sich um ein Bruttoeinkommen, ähnlich wie Ihr berufliches Einkommen, das nach Abzug der üblichen Freibeträge vollständig versteuert werden muss.
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Basisrente oder einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abschließen, müssen Sie eine um ungefähr 20 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrente mit dem Versicherer vereinbaren. Nur so haben Sie im Leistungsfall ungefähr die gleiche BU-Rente nach Steuern, wie bei einer normalen BU-Versicherung aus der Schicht 3.
Müssen Sie auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?
Ob und in welcher Höhe auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt davon ab, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Für beide Systeme gelten unterschiedliche Regeln, die bei der Planung der BU-Rentenhöhe berücksichtigt werden sollten.
Private Krankenversicherung (PKV)
Sind Sie privat krankenversichert, ändert sich im Leistungsfall zunächst nur eines:
Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht. Entsprechend tragen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst.
Das ist kein Nachteil der PKV, sondern schlicht die logische Folge davon, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung personenbezogen kalkuliert werden. Wer diesen Punkt bei der BU-Planung berücksichtigt, kann die Absicherung problemlos so gestalten, dass die Beiträge auch im Leistungsfall dauerhaft tragbar bleiben.
Gerade deshalb ist es wichtig, die BU-Rente von Anfang an so zu bemessen, dass diese laufenden Kosten mit abgedeckt sind.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Beitragspflicht von Ihrer konkreten Situation ab.
Fall 1: Sie erhalten zusätzlich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Dann bleiben Sie pflichtversichert. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen in diesem Fall nur auf die gesetzliche Rente an.
👉 Die private Berufsunfähigkeitsrente bleibt beitragsfrei.
Fall 2: Keine Erwerbsminderungsrente und keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte
Dann gelten Sie als freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Fall werden auf die BU-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.
Diese Beiträge setzen sich zusammen aus:
- Krankenversicherung: ca. 14,6 %
- Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Ø 2,9 %
- Pflegeversicherung:
- 3,4 % mit Kindern
- 4,2 % ohne Kinder
(Stand 2026)
In Summe kann das – je nach Situation – knapp über 21 % ausmachen. Für die Planung bedeutet das: Von der vereinbarten BU-Rente bleibt entsprechend weniger Netto übrig.
Warum dieser Punkt so wichtig ist
Egal ob PKV oder GKV:
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehören zu den festen Kosten, die auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen.
Wer diese Abzüge realistisch einplant, sorgt dafür, dass die BU-Rente im Alltag auch wirklich reicht – und nicht nur auf dem Papier gut aussieht.
Genau deshalb sollten diese Beiträge immer Teil einer sauberen und realistischen BU-Berechnung sein.
Entscheidet man sich im Laufe der Zeit dazu, sich wieder (zumindest teilweise) in das Arbeitsleben zu integrieren und einen Job anzunehmen (sofern man dazu in der Lage ist) mit einem Einkommen von mindestens 450 Euro, wird man automatisch wieder pflichtversichert bei der GKV und teilt sich den Krankenkassenbeitrag mit dem Arbeitgeber. In diesem hypothetischen Szenario fallen keine Krankenversicherungsbeiträge für die Berufsunfähigkeitsrente an.
Zahlen Sie während der Berufsunfähigkeit Beiträge zur Rentenversicherung?
Während einer Berufsunfähigkeit zahlen Sie keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das ist zunächst eine Erleichterung – hat langfristig aber drastische Folgen, die viele bei der Planung ihrer BU-Rente unterschätzen.
Denn: Jeder Monat ohne Einzahlung bedeutet fehlende Rentenansprüche. Je früher und je länger eine Berufsunfähigkeit eintritt, desto stärker wirkt sich das später auf die gesetzliche Altersrente aus. Wer beispielsweise über zehn Jahre keine Beiträge mehr leistet, muss bereits mit einer deutlich niedrigeren Rente rechnen. Bei sehr langen Ausfallzeiten kann sich die gesetzliche Rente sogar auf etwa die Hälfte dessen reduzieren, was ursprünglich zu erwarten gewesen wäre.
Genau deshalb ist es wichtig, diesen Punkt früh mitzudenken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt zwar Ihr laufendes Einkommen, sie sorgt aber nicht automatisch für Ihre Altersvorsorge. Diese Lücke müssen Sie im Leistungsfall selbst schließen – etwa durch private Vorsorge, die aus der BU-Rente weitergeführt wird.
Das gilt nicht nur für Angestellte. Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler sind mindestens genauso betroffen – häufig sogar stärker, da sie ohnehin keine oder nur freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Auch hier gilt: Wer seine BU-Rente realistisch plant, sollte immer berücksichtigen, dass daraus nicht nur der Alltag, sondern auch die zukünftige Altersvorsorge finanziert werden muss.
Wie hoch sollte Ihre Berufsunfähigkeitsrente sein?
Als Grundregel gilt: Ihre Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens Ihre laufenden monatlichen Ausgaben abdecken. Damit ist die finanzielle Basis gesichert – viel Spielraum bleibt dabei allerdings nicht. Unerwartete Zusatzkosten oder Vorsorge fürs Alter lassen sich so kaum auffangen.
Deutlich sinnvoller ist es, Ihr vollständiges Nettoeinkommen abzusichern. Nur dann haben Sie im Leistungsfall ausreichend finanziellen Spielraum, um Ihren Lebensstandard weitgehend beizubehalten und nicht jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen.
Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler empfehlen wir daher eine Basisabsicherung von mindestens 2.000 Euro monatlicher BU-Rente. In vielen Fällen liegt der realistische Bedarf jedoch deutlich höher. Absicherungen bis 42.000 Euro Jahresrente – also rund 3.500 Euro im Monat – sind in der Praxis häufig sinnvoll und notwendig, um laufende Kosten, private Vorsorge und unternehmerische Verantwortung zuverlässig abzudecken.
Besteht ein darüber hinausgehender Absicherungsbedarf, arbeiten wir mit Spezialkonzepten, bei denen Beiträge und Vertragsstruktur gezielt optimiert werden. So lässt sich auch eine hohe BU-Rente langfristig sinnvoll und bezahlbar absichern – ohne unnötige Kompromisse bei Leistung oder Flexibilität.
Fazit
Aus steuerlicher Perspektive ist es im Falle einer Leistung eindeutig zu empfehlen, die normale Berufsunfähigkeitsversicherung der Schicht 3 zu wählen. Bei dieser Form der BU-Rente wird voraussichtlich keine oder nur eine sehr geringe Steuer anfallen, da lediglich der Ertragsanteil versteuert werden muss.
Falls Sie sich für eine BU im Rahmen einer Rürup Rente oder betrieblichen Altersvorsorge interessieren, sollten Sie bedenken, dass die steuerliche Belastung höher ausfallen wird.
Im Gegenzug müssen Sie dann eine höhere BU-Rente mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren, was den steuerlichen Effekt im Vergleich zur normalen BU bei den Beitragszahlungen mindert.
Außerdem sollten Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch die Abzüge durch die Krankenversicherung berücksichtigen und sich bewusst machen, dass Sie im BU-Fall nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen und daher weniger Rente erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Nein, ganz ohne Gesundheitsfragen geht es nicht. Es gibt aber Tarife mit vereinfachten Fragen – zum Beispiel für junge Menschen, bestimmte Berufe oder bei Sonderaktionen.
Warum ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Ohne BU droht ein erheblicher Einkommensverlust, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht. Eine BU sichert das Einkommen und zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Besonders junge Menschen profitieren von günstigeren Beiträgen.
Kann ich trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ja, das ist möglich. Der Versicherer prüft jeden Fall individuell. Je nach Vorerkrankung kann es zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss kommen – ein kompletter Ausschluss ist selten.
Wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe, brauche ich eine Unfallversicherung?
Ja. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen zwar zuverlässig eine monatliche Rente, deckt aber nicht die oft enormen Einmalkosten nach einem schweren Unfall – zum Beispiel für barrierefreie Umbauten, Spezialrollstühle oder behindertengerechte Fahrzeuganpassungen. Genau hier hilft Ihnen eine private Unfallversicherung mit ihrer einmaligen Kapitalleistung.
Wie beantworte ich die Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtig?
Beantworten Sie alle Fragen ehrlich, vollständig und gut vorbereitet. Holen Sie sich im Zweifel Auskünfte bei Ärzten oder der Krankenkasse – und lassen Sie sich gern von einem Experten wie uns unterstützen.
Warum sollten Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung aufeinander abgestimmt sein?
Sobald Sie als berufsunfähig gelten, endet meist die Zahlung des Krankentagegelds. Damit keine Versorgungslücke entsteht, sollten beide Verträge dieselbe Definition von Berufsunfähigkeit enthalten. Nur so ist ein nahtloser Übergang sichergestellt.
Wichtig: Wenn sich die Leistungen überschneiden, kann es passieren, dass Sie das zu viel gezahlte Krankentagegeld rückwirkend zurückzahlen müssen.
Wieso ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung teurer, wenn ich in der Vergangenheit krank war?
Versicherer kalkulieren Ihren Beitrag nach Ihrem individuellen Risiko. Vorerkrankungen erhöhen die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit. Um dieses höhere Risiko abzudecken, erheben sie einen Risikozuschlag, was Ihren Monatsbeitrag steigen lässt.
Welcher Zeitraum ist wichtig bei den Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Je nach Frage müssen Sie Angaben aus den letzten 5 bis 10 Jahren machen. Stationäre Aufenthalte, Operationen oder psychische Erkrankungen werden meist für 10 Jahre abgefragt, andere Behandlungen oft für 5 Jahre.
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