Das Wichtigste in Kürze
🩺 Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Pflicht: Ohne ehrliche und vollständige Angaben kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung verweigern.
⚠️ Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund: Zuschläge oder Ausschlüsse sind möglich, denn ein angepasster Vertrag ist oft besser als gar kein Schutz.
❌ Falsche Angaben können teuer werden: Wer schummelt, riskiert den Versicherungsschutz – mit Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren.
📝 Vorbereitung schützt: Klären Sie offene Punkte mit Ärzten oder der Krankenkasse und nutzen Sie unsere PDF-Checkliste, um nichts zu vergessen.
💡 Alternativen bei Ablehnung: Wird die BU abgelehnt, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle und bezahlbare Lösung sein.
Gesundheitsfragen bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, kommt an einem Punkt nicht vorbei: den Gesundheitsfragen. Warum? Ganz einfach: Jede Berufsunfähigkeitsversicherung muss einschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass sie später zahlen muss.
Genau das ist bei den Gesundheitsfragen der BU-Versicherung entscheidend. Der Versicherer muss einschätzen, wie hoch das Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit ist. Dafür zählt nicht, wie fit Sie sich heute fühlen, sondern was ärztlich dokumentiert ist. Vorerkrankungen, frühere Behandlungen, regelmäßige Medikamente oder längere Krankschreibungen fließen direkt in die Risikoprüfung ein. Der Versicherer will für sich einschätze können, wie wahrscheinlich ist es, dass Sie im Laufe der Jahre berufsunfähig werden.
Dafür müssen Sie im Antrag ehrlich und vollständig alle Gesundheitsfragen beantworten. Nur so kann der Versicherer Ihr persönliches Risiko richtig bewerten.
Wenn Sie zum Beispiel chronisch krank sind, einen schweren Unfall hatten oder regelmäßig Medikamente nehmen, wird das Risiko höher eingestuft. Das kann Einfluss auf den Preis oder sogar auf die Annahme des Vertrags haben.
Wie wirkt sich die Gesundheitsprüfung auf den Beitrag aus?
Wie Sie die Gesundheitsfragen beantworten, hat direkte Auswirkungen auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn: Jeder Versicherer bewertet Ihre Angaben ein wenig anders.
✅ Manche Anbieter nehmen Sie problemlos auf
❌ Andere schließen bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz aus
❌ Manche BU-Versicherer verlangen einen Beitragszuschlag um Sie zu versichern
❌ Und manchmal wird der Antrag sogar ganz abgelehnt
Wenn Sie in einem bestimmten Bereich gesundheitlich vorbelastet sind, kann der Versicherer einen sogenannten Leistungsausschluss vereinbaren. Das heißt: Kommt es später genau wegen dieser Erkrankung zur Berufsunfähigkeit, wird dafür keine Leistung erbracht.
Wichtig ist aber: Ein solcher Leistungsausschluss macht die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gleich sinnlos. Wird die Berufsunfähigkeit aus einem anderen, nicht ausgeschlossenen Grund ausgelöst – etwa durch eine andere Erkrankung oder einen Unfall – zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente ganz regulär.
Folgen bei falscher oder unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen in der BU
❌ Wird eine relevante Vorerkrankung nicht angegeben, kann der Versicherer einen Beitragszuschlag verlangen – und zwar rückwirkend ab Vertragsbeginn
❌ Im Leistungsfall kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn er eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststellt – also weil Gesundheitsangaben beim Antrag unvollständig oder falsch gemacht wurden.
❌ In besonders schweren Fällen kann der Versicherer wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sogar rückwirkend vom Vertrag zurücktreten – der Versicherungsschutz gilt dann von Anfang an als nicht bestanden.
Aber keine Sorge:
Sie müssen nur das ausfüllen, was der Versicherer auch wirklich in Textform fragt.
Wenn z. B. im Antrag nicht nach Ihrem Rauchverhalten gefragt wird, müssen Sie das auch nicht von sich aus angeben.
✅ Eine Pflicht zur Auskunft besteht nur für die Dinge, nach denen ausdrücklich gefragt wird
✅ Sie müssen auch nur die Dinge angeben, die Sie selbst wissen
Wichtig ist: Keine Frage darf unbeantwortet bleiben oder beschönigt werden. Nur mit ehrlichen Angaben sichern Sie sich den vollen Versicherungsschutz – und vermeiden spätere Probleme im Leistungsfall.
Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung: Wann die Krankenakte sinnvoll ist – und wann nicht
Bei den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung herrscht viel Unsicherheit. Oft entsteht der Eindruck, man müsse zur Sicherheit gleich die komplette Krankenakte anfordern. Genau hier ist jedoch Vorsicht geboten.
Die rechtliche Lage ist eindeutig – und wurde auch vom Bundesgerichtshof(BGH) in seinem Urteil vom 25.09.2019 (Az.: IV ZR 247/18) bestätigt:
➡️ Sie müssen im BU-Antrag nur das angeben, was der Versicherer konkret in Textform abfragt
➡️und nur das, was Ihnen selbst bekannt ist (§ 19 VVG).
Das bedeutet: Es besteht keine Pflicht, automatisch die vollständige Krankenakte bei Ärzten oder der Krankenkasse anzufordern. Im Gegenteil: Wer seine gesamte Akte anfordert, kennt anschließend auch alle dort dokumentierten Diagnosen – selbst solche, an die man sich nicht mehrerinnert oder die medizinisch nie eine Rolle gespielt haben. Dieses Wissen muss dann im Antrag berücksichtigt werden.
Genau deshalb kommt es bei den Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer auf den Einzelfall an. In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, gezielt nachzufragen – etwa wenn man weiß, dass es in den letzten Jahren Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oderlängere Krankheitsphasen gab. In anderen Fällen ist es völlig ausreichend, die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, ohne aktiv weitere Informationen einzuholen.
Entscheidend ist nicht, möglichst viele Unterlagen zu sammeln, sondern die Gesundheitsfragen korrekt, ehrlich und nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Eine voreilige Anforderung der kompletten Krankenakte kann den Antrag unnötig komplizieren – und im Zweifel sogar verschlechtern.

Verjährung der Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung– warum Fristen kein Freifahrtschein sind
Viele gehen davon aus, dass falsche Angaben im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung irgendwann „verjährt“ sind. Zehn Jahre warten, dann tritt die Verjährung der Gesundheitsfragen ein – so die Hoffnung. In der Praxis ist das leider ein gefährlicher Irrtum.
Ja, es stimmt: Versicherer dürfen Gesundheitsangaben grundsätzlich nur bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss prüfen. Aber diese Frist schützt nur ehrliche Antragsteller. Wer bewusst Krankheiten verschweigt, kann sich später nicht einfach darauf berufen, dass 10 Jahre seit Vertragsabschluss vergangen sind.
Ein aktuelles Urteil des OLG Braunschweig vom 11.10.2023(11 U 316/21), bestätigt durch den BGH (2024), macht das sehr deutlich: Wer bewusst Gesundheitsangaben verschweigt und den Leistungsantrag absichtlich erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist stellt, handelt rechtsmissbräuchlich.. Ein Versicherungsnehmer hatte eine psychische Erkrankung im Antrag nicht angegeben und den Leistungsantrag gezielt erst nach Ablauf der zehn Jahre gestellt. Das Gericht sagte klar: So geht es nicht. Dieses Verhalten war nicht fair – und damit rechtsmissbräuchlich nach § 242BGB. Ergebnis: Keine BU-Rente, obwohl die Frist eigentlich abgelaufen war.
Wichtig ist deshalb der Unterschied:
👉 Nicht wissen ist erlaubt.
👉Bewusst verschweigen ist es nicht.
Niemand muss seine komplette Krankenakte auswendig kennen oder alte Arztbesuche erraten. Sie müssen nur das angeben, wonach konkret gefragt wird und was Ihnen selbst bekannt ist. Wer aber bewusst etwas weglässt, spielt mit dem eigenen Versicherungsschutz.
Unterm Strich heißt das: Die Gesundheitsfragen sind kein lästiger Formalismus, sondern das Fundament Ihrer BU. Wenn hier saubergearbeitet wird, gibt es später keinen Ärger. Wenn nicht, kann selbst nachvielen Jahren alles kippen. Genau deshalb lohnt es sich, diesen Teil des Antrags ernst zu nehmen – und im Zweifel lieber einmal mehr nachzufragen als einmal zu wenig.
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BU Gesundheitsfragen trotz Vorerkrankungen - was wirklich zählt
Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch aus. Viele gehen davon aus, dass sie wegen ihrer Krankengeschichte kaum Chancen auf eine Absicherung haben – das stimmt so nicht. Versicherer entscheiden immer individuell und prüfen jeden Antrag im Einzelfall.
Der entscheidende Punkt ist dabei nicht nur, was medizinisch vorliegt, sondern wie diese Informationen aufbereitet und dem Versicherer vorgelegt werden. Genau hier entstehen in der Praxis große Unterschiede. Unstrukturierte oder vorschnelle Anträge führen häufig zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen – obwohl bei einer sauberen Aufbereitung durchaus eine Annahme zu normalen Konditionen möglichgewesen wäre.
Bei Vorerkrankungen wird das Risiko oft höher eingeschätzt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Vertrag nur mit Einschränkungen zustande kommt. Wird die gesundheitliche Situation fachlich korrekt eingeordnet, verständlich dargestellt und gezielt bei passenden Versicherern angefragt, steigen die Annahmechancen erheblich.
Genau diese professionelle Aufbereitung übernehmen wir bei infinno für unsere Kunden. Wir strukturieren die Gesundheitsangaben, ordnen medizinische Sachverhalte ein und stellen anonyme Risikovoranfragen bei ausgewählten Versicherern. So erhalten unsere Kunden realistische Einschätzungen, ohne sofort einen offiziellen Antrag zu stellen – und ohne unnötige Spuren in der Versicherungshistorie zu hinterlassen.
Selbst wenn ein Versicherer dennoch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vorsieht, gilt: Ein individuell passender Vertrag ist in den meisten Fällen besser als gar kein Schutz. Mit einer professionellen Vorbereitung lassen sich jedoch häufig deutlich bessere Ergebnisse erzielen, als viele zunächst erwarten – gerade bei Vorerkrankungen oder chronischen Beschwerden.
Ablehnung der BU wegen Vorerkrankungen - Alternativen
Wird ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, ist das natürlich frustrierend. Wichtig ist aber: Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie gar keinen Versicherungsschutz mehr bekommen können. Es gibt durchaus Alternativen, die in bestimmten Situationen sinnvoll sein können.
Eine davon ist die Grundfähigkeitsversicherung. Siesichert den Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Greifen ab. Diese Form der Absicherung ist in der Regel leichter abschließbar, da die Gesundheitsprüfung weniger streng ausfällt als bei einer BU. Für Menschen, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell nicht möglich ist, kann die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative darstellen.
Wichtig ist allerdings: Eine Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keine BU, sondern ist eine Alternative, wenn der klassische Wegversperrt ist. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte immer individuell geprüft werden.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Gesundheitsprüfung möchten BU-Versicherer einschätzen, wie hoch das Risiko für eine spätere Berufsunfähigkeit ist. Deshalb werden im Antrag regelmäßig Fragen zu folgenden Punkten gestellt:
- Körpergröße und Gewicht
- Risikofaktoren wie Rauchen oder Alkoholkonsum
- Gefährliche Hobbys (z. B. Tauchen, Bergsteigen, Motorsport)
- Aktuelle oder frühere Beschwerden
- Chronische Erkrankungen
- Ärztliche Behandlungen und Untersuchungen
- Krankenhausaufenthalte und Operationen
- Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente
Diese Angaben bilden die Grundlage für die Entscheidung des Versicherers. Unvollständige oder unklare Antworten können später zu Problemen führen, selbst wenn der Vertrag zunächst zustande kommt.
Zusätzliche Gesundheitsfragen bei hohen BU-Rentenvermeiden
Wer eine hohe Berufsunfähigkeitsrente absichern möchte – zum Beispiel 3.000 oder 3.500 Euro monatlich –, stößt bei vielen Versicherern an die sogenannten Untersuchungsgrenzen. Ab dieser Rentenhöhe reicht das reine Ausfüllen der Gesundheitsfragen oft nicht mehr aus. Der Versicherer verlangt dann zusätzlich eine ärztliche Untersuchung, teilweise auch einen Hausarztbericht oder ein ärztliches Attest.
Diese Untersuchungen gehen deutlich über das hinaus, was viele erwarten. Häufig werden unter anderem folgende Werte geprüft:
- Blutuntersuchungen (kleines Blutbild)
- Cholesterin, Triglyceride, Bilirubin
- Harnsäure, Kreatinin, Nüchternblutzucker
- EKG
- HIV-Test
Das eigentliche Risiko liegt dabei nicht im Aufwand, sondern im Ergebnis. Auch wer sich gesund fühlt, kann bei solchen Untersuchungen auffällige oder grenzwertige Werte haben – manchmal völlig zufällig oder tagesformabhängig. Was vorher kein Thema war, ist dann plötzlich dokumentiert und muss im Antrag berücksichtigt werden. Das kann zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung führen.
Die clevere Lösung: Absicherung über zwei BU-Verträge
Um dieses Risiko zu vermeiden, gibt es eine einfache Strategie:
Statt eine sehr hohe BU-Rente über einen einzigen Vertrag abzusichern, kann die gewünschte Rentenhöhe auf zwei voneinander unabhängige Berufsunfähigkeitsversicherungen verteilt werden.
👉 Vorteil:
- Sie bleiben bei beiden Verträgen unterhalb der Untersuchungsgrenzen
- es sind keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen nötig
- die Absicherung bleibt gleich hoch, aber der Antrag deutlich einfacher
Gerade bei gut verdienenden Angestellten, Selbstständigen oder Akademikern ist diese Vorgehensweise oft der entscheidende Unterschied zwischen einem reibungslosen Abschluss und einem unnötig komplizierten Antrag.
Wichtig ist dabei eine saubere Planung, denn nicht jede Kombination ist sinnvoll. Richtig umgesetzt lässt sich so jedoch auch eine hohe BU-Rente langfristig absichern, ohne sich durch zusätzliche medizinische Prüfungen selbst Steine in den Weg zu legen.
Fazit: Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung
Die Gesundheitsfragen sind kein lästiger Formalismus, sondern das Fundament Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierentscheidet sich, ob Sie wirklich eine Leistung aus Ihrem Versicherungsschutz erhalten – oder ob es später zu Diskussionen, Kürzungen oder sogar einer Leistungsablehnung kommt. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Unterlagen zu sammeln oder „auf Nummer sicher“ alles offenzulegen, sondern darum, korrekt, ehrlich und nach bestem Wissen die Gesundheitsfragen zu antworten.
Wichtig ist:
👉Nicht wissen ist erlaubt.
👉Bewusst verschweigen ist es nicht.
Sie müssen nur das angeben, wonach konkret gefragt wird –und nur das, was Ihnen selbst bekannt ist. Wer allerdings Krankheiten absichtlich weglässt oder glaubt, Fristen einfach „aussitzen“ zu können, riskiert seinen gesamten Versicherungsschutz. Aktuelle Gerichtsurteilebestätigen das ebenfalls.
Gleichzeitig zeigt die Praxis aber auch: Vorerkrankungen bedeuten nicht automatisch das Aus für eine BU. Entscheidend ist, wie die Gesundheitsangaben aufbereitet, eingeordnet und bei welchen Versicherern sie angefragt werden. Eine professionelle, strukturierte Vorbereitung –idealerweise über anonyme Risikovoranfragen – kann den Unterschied machen.
Häufig gestellte Fragen
Warum muss ich bei der BU Gesundheitsfragen beantworten?
Weil der Versicherer Ihr persönliches Risiko einschätzen muss. Nur mit ehrlichen Gesundheitsangaben kann er entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen er Sie versichert.
Was passiert, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beantwortet habe?
Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert, den Vertrag kündigt oder anficht – selbst Jahre nach Vertragsabschluss.
Wie beantworte ich die Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtig?
Beantworten Sie alle Fragen ehrlich, vollständig und gut vorbereitet. Holen Sie sich im Zweifel Auskünfte bei Ärzten oder der Krankenkasse – und lassen Sie sich gern von einem Experten wie uns unterstützen.
Kann ich trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ja, das ist möglich. Der Versicherer prüft jeden Fall individuell. Je nach Vorerkrankung kann es zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss kommen – ein kompletter Ausschluss ist selten.
Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Nein, ganz ohne Gesundheitsfragen geht es nicht. Es gibt aber Tarife mit vereinfachten Fragen – zum Beispiel für junge Menschen, bestimmte Berufe oder bei Sonderaktionen.
Welcher Zeitraum ist wichtig bei den Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Je nach Frage müssen Sie Angaben aus den letzten 5 bis 10 Jahren machen. Stationäre Aufenthalte, Operationen oder psychische Erkrankungen werden meist für 10 Jahre abgefragt, andere Behandlungen oft für 5 Jahre.
Brauche ich für den Antrag meine GKV-Akte oder Arztberichte?
Nein, verpflichtend ist das nicht. Sie müssen nur das angeben, was der Versicherer in Textform fragt und was Ihnen bekannt ist. Arztberichte oder GKV-Akten können aber helfen, nichts zu vergessen.
Welche Hobbys gelten aus Sicht der BU als riskant?
Als riskant gelten Hobbys mit erhöhtem Verletzungsrisiko – zum Beispiel Klettern, Bergsteigen, Tauchen, Motorsport, Kampfsport oder Fallschirmspringen. Solche Aktivitäten müssen meist im Antrag angegeben werden.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Eine Risikovoranfrage ist eine anonyme Anfrage bei verschiedenen Versicherern, bei der Ihre Gesundheitsdaten geprüft werden – ohne dass etwas in Ihrer Akte vermerkt wird. So erfahren Sie, wie Ihre Chancen auf Versicherungsschutz stehen, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen.
Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand nach Vertragsabschluss verschlechtert?
Nein, nach Vertragsabschluss besteht keine Mitteilungspflicht mehr. Eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands hat keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz.
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