Das Wichtigste in Kürze
💸 Bei der Auszahlung der bAV zahlen Angestellte schnell über 50 % an Steuern und Sozialabgaben, vor allem bei Einmalzahlungen.
📆 Auch die lebenslange Rente aus der bAV ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – sie wird wie zusätzliches Einkommen im Ruhestand behandelt.
⚠️ Die beliebte Fünftelregelung zur Steuerersparnis gilt nicht bei Direktversicherungen, sondern nur bei Unterstützungskasse oder Direktzusage.
🧾 Privatversicherte zahlen keine Sozialabgaben auf die Auszahlung – hier besteht ein klarer Vorteil gegenüber gesetzlich Versicherten.
Wie funktioniert die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge?
Wie viel Sie von Ihrer betrieblichen Altersvorsorge am Ende behalten, hängt davon ab, wie hoch sie besteuert wird. Und das ist gar nicht so einfach – denn es spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Zum Beispiel die Art Ihrer bAV, wann Sie in Rente gehen und natürlich auch Ihr persönlicher Steuersatz.
Grundsätzlich gilt: Die Betriebsrente gehört zum Einkommen – und muss versteuert werden.
Das passiert nach der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz logisch:
Während Sie noch arbeiten und in die bAV einzahlen, müssen Sie auf diese Beiträge keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen.
Sobald Sie aber in Rente sind und das Geld ausgezahlt wird, wird es ganz normal versteuert – so, als wäre es ein zusätzliches Einkommen im Ruhestand.
Die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge bei Auszahlung
Egal, ob Sie sich für eine Einmalzahlung, eine Teilauszahlung oder die klassische monatliche Betriebsrente entscheiden – in jedem Fall gilt:
Die Auszahlung aus der Direktversicherung wird zu 100 Prozent versteuert.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.
Und auch wenn dieser in der Regel niedriger ist als im Berufsleben, kann die Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge das steuerpflichtige Einkommen deutlich erhöhen.
Die Einmalzahlung wird in der Steuerklärung als „Sonstige Einkünfte“ versteuert.
Durch die sogenannte Steuerprogression steigt dann auch Ihr persönlicher Steuersatz.
Rechenbeispiel zur Auszahlung einer Direktversicherung für einen Arbeitnehmer
Wenn Sie sich eine größere Summe auf einmal auszahlen lassen – sagen wir mehr als 50.000 Euro – dann können Sie damit schnell in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent rutschen.
Folgende Annahmen haben wir bei der Berechnung getroffen:
- Alter bei Vertragsabschluss: 25 Jahre
- Bruttogehalt: 4.000€ pro Monat
- Beitragszahlung in Jahren: 42 Jahre Laufzeit
- Monatliche Beitragszahlung: 322€
- Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers brutto: 280€ pro Monat Gehaltsumwandlung
- Tatsächliche Nettobelastung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit: 151€ pro Monat netto
- Angenommene Rendite der Kapitalanlage: 6% pro Jahr

Ein Angestellter hat über 42 Jahre hinweg jeden Monat 280 Euro aus seinem Bruttogehalt in eine Direktversicherung umgewandelt. Insgesamt hat er so 141.120 Euro eingezahlt.
Bei Rentenbeginn erhält er dafür 141.696 Euro ausgezahlt – also weniger, als er insgesamt eingezahlt hat. Und das nach über vier Jahrzehnten Sparzeit!
Wenn man allerdings nur betrachtet, was ihn das netto gekostet hat – also nach Steuervorteilen und Sozialabgabenersparnis – dann hat er nur rund 76.100 Euro selbst aufgebracht. Aus dieser Sicht hat er immerhin deutlich Kapital aufgebaut.
Doch dieser "Vorteil" hat seinen Preis:
Weil er in der gesamten Ansparphase keine Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beiträge gezahlt hat, bekommt er im Ruhestand weniger gesetzliche Rente. Konkret:
Rund 90 Euro weniger pro Monat, also über 1.080 Euro pro Jahr – und das lebenslang.

Rente oder Einmalzahlung - Welche Variante ist besser?
Wenn die Auszahlung eine hohe Steuerlast mit sich bringt, stellt sich schnell die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um Steuern zu sparen?
Sie können sich statt einer Einmalzahlung auch für eine lebenslange monatliche Rente entscheiden. Aber auch diese lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge muss vollständig versteuert werden.
Wenn Sie eine monatliche Zusatzrente von 497 Euro nach allen Abzügen erhalten, dauert es etwa 13 Jahre, bis Sie so viel Geld zurückbekommen, wie Sie netto eingezahlt haben – also rund 76.100 Euro (42 Jahre*12 Monate*151 Euro).
Geht man von der Bruttoeinzahlung durch Entgeltumwandlung aus, also 141.120 Euro, dann müssten Sie die Rente sogar mindestens 13,5 Jahre lang beziehen (141.120€/10.487€ Rente pro Jahr), um Ihre Beiträge zurückzuerhalten.
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt bei etwa 85 Jahren. Wenn unsere Beispielperson mit 67 Jahren in Rente geht und 85 wird, bekommt sie 18 Jahre lang die Rente – und damit mehr Geld, als bei der Einmalzahlung.
Die lebenslange Rentenzahlung ist in diesem Fall also klar im Vorteil.
Doch wenn die Person nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die angesparte Rendite (insgesamt 309.366 Euro) über die Rente zurückbekommen möchte, müsste sie 29,5 Jahre lang Rente beziehen (309.366€/10.487€ Rente pro Jahr)– also mindestens 96 Jahre alt werden.
Hätte diese Person ihre betriebliche Altersvorsorge mit infinno abgeschlossen, würde ihre monatliche Rente 1.237 Euro betragen – also 14.849 Euro pro Jahr.
Das sind 4.362 Euro mehr pro Jahr.
Bei infinno sorgen wir dafür, dass nicht der Versicherer, sondern unsere Kunden von den Gewinnen profitieren.
Statt einer zu niedrig kalkulierten Rente, verschieben wir diese Überschüsse auf die Kundenseite – und erhöhen damit spürbar die lebenslange Rentenzahlung.

Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge Steuern zu sparen?
Bei einer Einmalzahlung aus einer Direktversicherung gibt es leider keine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Die oft empfohlene Fünftelregelung ist hier nicht anwendbar, außer in seltenen Ausnahmefällen.
Die Fünftelregelung – geregelt in § 34 EStG – soll hohe Einmalzahlungen steuerlich abmildern, indem sie so behandelt werden, als ob die Zahlung auf fünf Jahre verteilt ausgezahlt wird. Dadurch steigt der persönliche Steuersatz nicht so stark an.
Diese Regelung gilt jedoch nur bei bestimmten Formen der betrieblichen Altersversorgung , wie der Unterstützungskasse oder der Direktzusage – nicht bei der Direktversicherung.
Welche Sozialabgaben fallen bei der Auszahlung einer bAV an?
Die Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge ist – egal ob als Rente oder Einmalzahlung – sozialversicherungspflichtig. Der Grund: Während Ihres Berufslebens haben Sie durch die Entgeltumwandlung ein geringeres Bruttogehalt gehabt und dadurch Steuern und Sozialabgaben gespart. Diese Ersparnis wird im Ruhestand nachgeholt.
Dabei zahlen Sie nicht nur Ihren eigenen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch den Anteil des Arbeitgebers – denn auch er hatte durch die Entgeltumwandlung zuvor weniger Beiträge gezahlt.
Da Ihr Einkommen im Ruhestand oft niedriger ist, sind in der Regel auch Steuern und Abgaben geringer.
Außerdem gibt es seit dem 1. Januar 2022 einen Freibetrag für die Krankenversicherung. 2025 liegt dieser bei 187,25 Euro monatlich. Nur wenn Ihre Betriebsrente darüber liegt, müssen Sie Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Bei einer Kapitalauszahlung wird der Freibetrag der Krankenversicherung so berechnet, als würde er sich auf zehn Jahre verteilen. Im Jahr 2025 liegt der monatliche Freibetrag bei 187,25 Euro – das entspricht 22.470 Euro auf zehn Jahre gerechnet. Gut zu wissen: Der Freibetrag steigt jedes Jahr automatisch an.
Bei der Auszahlung gelten folgende Beitragssätze zur Sozialversicherung:
- 14,60 % für die gesetzliche Krankenversicherung
- 2,50 % als durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2025)
- 4,20 % für die gesetzliche Pflegeversicherung
Insgesamt sind das rund 21,30 % Sozialabgaben auf das ausgezahlte Kapital – abzüglich des Freibetrags in der Krankenversicherung.
Auswirkungen der privaten Krankenversicherung bei Einmalauszahlung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie auf die Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge keine Sozialabgaben zahlen. Als Privatversicherter sind Sie in diesem Punkt also deutlich im Vorteil.

Fazit zur Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge
Die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge ist oft komplizierter, als viele denken – vor allem steuerlich und sozialversicherungsrechtlich.
Ob als monatliche Rente oder Einmalzahlung: Steuern zahlen Sie in jedem Fall, und auch Sozialabgaben können einen spürbaren Teil der Auszahlung schmälern.
Einmalzahlungen führen häufig zu einer besonders hohen Steuerbelastung – und die beliebten Steuerspartricks wie die Fünftelregelung greifen bei Direktversicherungen in der Regel nicht.
Was unterm Strich bleibt, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab.
Häufig gestellte Fragen
bAV oder private Altersvorsorge – wo liegen die Unterschiede?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zahlt der Arbeitgeber mit, und Sie sparen während der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben – dafür sind die Auszahlungen später voll steuer- und abgabenpflichtig.
Die private Altersvorsorge finanzieren Sie selbst, bietet dafür aber oft mehr Flexibilität und ist bei der Auszahlung steuerlich günstiger dank dem Halbeinkünfteverfahren.
Was bedeutet die Fünftelregelung für meine betriebliche Altersvorsorge?
Die Fünftelregelung soll hohe Einmalzahlungen steuerlich abmildern, indem sie so behandelt werden, als würden sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt.
Bei der Direktversicherung ist sie jedoch in der Regel nicht anwendbar – sie gilt nur bei Unterstützungskasse oder Direktzusage.
Wann lohnt sich die Kapitalauszahlung?
Die Kapitalauszahlung lohnt sich meist nur bei geringeren Auszahlungsbeträgen.
Bei hohen Beträgen steigt die Steuerbelastung deutlich, da das gesamte Kapital auf einmal versteuert werden muss.
In solchen Fällen ist die monatliche Rentenzahlung oft steuerlich günstiger.
Welche Sozialabgaben fallen bei der Auszahlung an?
Bei der Auszahlung Ihrer bAV zahlen Sie rund 21,30 % für Kranken- und Pflegeversicherung – egal ob Rente oder Einmalzahlung.
Ein Freibetrag von aktuell 187,25 € monatlich (Stand 2025) wird dabei angerechnet.
Privatversicherte zahlen keine Sozialabgaben, tragen aber weiterhin ihren PKV-Beitrag selbst.
Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?
Die Auszahlung Ihrer bAV ist voll steuerpflichtig – egal ob als monatliche Rente oder Einmalzahlung.
Besteuert wird sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.
Bei hohen Einmalbeträgen kann durch die Steuerprogression ein besonders hoher Steuersatz fällig werden.
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