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Berufsunfähigkeitsversicherung
Lesezeit:
5
min.
7.5.2025

Berufsunfähigkeitsversicherung ganz einfach kündigen

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Wann es sinnvoll ist und welche Alternativen Sie haben, um Ihren Schutz bei finanziellen Engpässen zu sichern.

Kevin Döllinger

Kevin Döllinger

Versicherungsexperte
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Das Wichtigste in Kürze

Nur im Notfall kündigen – wenn Sie die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen können oder Ihr Tarif wirklich schlecht ist.

Alternativen prüfen – zum Beispiel Beitragsstundung, Beitragsfreistellung, Pausierung oder ein Tarifwechsel.

Formalitäten einhalten – Kündigungsfrist beachten, schriftlich per Einschreiben oder E-Mail kündigen.

Wann ist es sinnvoll eine BU-Versicherung zu kündigen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Policen für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, und sollte nur im Notfall gekündigt werden. Ein solcher Notfall liegt vor, wenn Sie die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen können. Befinden Sie sich hingegen nur vorübergehend in einer finanziellen Klemme, empfiehlt es sich, eine Beitragsstundung zu vereinbaren oder den Vertrag ruhen zu lassen.

Eine Kündigung kann sich lohnen, wenn Ihr aktueller Tarif wirklich schlecht ist: Beispielsweise enthält Ihr Vertrag die Klausel der abstrakten Verweisung oder bietet keine dynamische Anpassung. Auch lohnt es sich, Vergleiche anzustellen, wenn Sie bei gleichen Leistungen einen Tarif mit günstigeren Prämien finden oder bei gleichen oder nur geringfügig höheren Beiträgen deutlich bessere Leistungen erhalten können.

Wie kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie die Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr aufbringen können oder bei einem anderen Anbieter bessere Konditionen finden und keine sinnvolleren Alternativen bestehen, dürfen Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Vor der Kündigung sollten Sie jedoch unbedingt einige wichtige Punkte prüfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung fristgerecht kündigen

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist formal kein Problem, wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten. Diese Frist finden Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen; sie beträgt in der Regel einen bis drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Schicken Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben, damit Sie im Streitfall einen Nachweis über den fristgerechten Eingang haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Sonderfällen möglich. Dazu gehört, wenn die Versicherung Gesellschaft im ursprünglichen Vertrag bestimmte Leistungsbestandteile zu Ihrem Nachteil ändert oder streicht. Auch eine Beitragserhöhung, bei der sich die Leistung nicht verändert, führt zum Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Wann kann die Versicherung Ihnen kündigen?

Der Versicherer kann den Vertrag unter bestimmten Umständen auflösen. Wenn Sie falsche Angaben gemacht haben, zum Beispiel eine Vorerkrankung verschwiegen, darf er den Vertrag beenden. In diesem Fall behält er die bereits gezahlten Beiträge ein und setzt gegebenenfalls die Rentenzahlung aus.

Wann kann der Versicherer die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?

Was passiert mit Ihren Beiträgen nach Kündigung einer BU?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, erhalten Sie Ihre Beiträge nicht zurück. Die Versicherung sichert ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit ab, ohne dass sich ein verzinstes Guthaben bildet. Alle Überschüsse fließen direkt in Ihren Netto-Beitrag, sodass bei einer Kündigung kein Rückkaufswert entsteht. In den meisten Verträgen ist dies ausdrücklich so festgelegt.

Fünf gute Alternativen zur Kündigung der BU-Versicherung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchten. Häufig ist ein finanzieller Engpass der Auslöser. In solchen Fällen gibt es jedoch Alternativen, die oft sinnvoller sind als eine endgültige Kündigung des Versicherungsschutzes.

1. Vertrag beitragsfrei stellen

Sie können eine Beitragsfreistellung beantragen. Dann ruhen Ihre Zahlungen und der Versicherungsschutz und Sie können den Vertrag später wieder aufnehmen. Abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen kann dafür eine erneute Gesundheitsprüfung nötig sein. Der Aussetzung der Beiträge kann zu einer Reduzierung Ihrer BU-Rente führen. Bei der Wiederaufnahme entscheiden Sie, ob Sie die reduzierte Rente beibehalten oder durch höhere Beiträge das ursprüngliche Leistungsniveau wiederherstellen.

2. Stundung der Beiträge beantragen

Bei der Beitragsstundung bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten. Sie setzen die Beiträge befristet aus und zahlen sie später (zinsfrei) zurück. Je nach Versicherer ist eine Frist von bis zu vierundzwanzig Monaten möglich. Danach können Sie einmalig, in Raten oder über erwirtschaftete Überschüsse zurückzahlen. Häufig ist eine Mindestbeitragszahlung von zwölf Monaten Voraussetzung. Treten Sie während der Stundung berufsunfähig, erhalten Sie eine reduzierte Rente, es sei denn, Sie zahlen die gestundeten Beiträge nach.

3. Vertragsbestandteile kündigen

Statt den Vertrag komplett zu kündigen, können Sie auch einzelne Vertragsbestandteile anpassen. Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können oder weniger bezahlen möchten, lassen Sie die vereinbarte Rente reduzieren. Auch auf die Beitragsdynamik oder die Unfalltodversicherung können Sie verzichten. Prüfen Sie dabei jedoch genau, ob der Verzicht auf diese Leistungen für Sie sinnvoll ist.

4. Zahlpause vereinbaren

Statt zu kündigen, können Sie Ihren Vertrag zeitweise pausieren. Fast alle Versicherer erlauben eine Beitragspausierung von bis zu drei Jahren. Während dieser Pause besteht jedoch kaum noch Versicherungsschutz, weil sich die Höhe Ihrer BU-Rente nur auf bereits gezahlte Beiträge stützt. Außerdem löst eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten meist eine erneute Gesundheitsprüfung aus.

5. Tarifwechsel beim gleichen Anbieter

Statt des vollständigen Anbieterwechsels können Sie Ihren Tarif beim aktuellen Versicherer wechseln. Da Versicherer ihre Konditionen regelmäßig anpassen und ihr Angebot erweitern, lässt sich so oft sparen, ohne dass Ihre bisherigen Zahlungen verloren gehen.

Fazit: Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich nur im Notfall, zum Beispiel wenn Sie die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen können, Ihr Tarif eine abstrakte Verweisung enthält oder keine dynamische Anpassung bietet. Auch wenn Sie durch einen neuen Vertrag bei gleichbleibenden Leistungen günstigere Prämien oder bei nur geringen Mehrkosten deutlich bessere Leistungen erhalten, kann eine Kündigung sinnvoll sein.

Prüfen Sie jedoch vorab immer, ob es sinnvollere Alternativen gibt: Beitragsfreistellung, Beitragsstundung, Anpassung einzelner Vertrags­bestandteile, zeitweise Pausierung oder ein interner Tarifwechsel beim gleichen Anbieter. So behalten Sie Ihren Versicherungsschutz und vermeiden Lücken, ohne gleich komplett zu kündigen.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?

Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Ohne BU droht ein erheblicher Einkommensverlust, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht. Eine BU sichert das Einkommen und zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Besonders junge Menschen profitieren von günstigeren Beiträgen.

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