Das Wichtigste in Kürze
💼 Kein gesetzlicher Anspruch: Gesellschafter-Geschäftsführer müssen ihre Lohnfortzahlung vertraglich regeln.
📄 Risiko bei Betriebsprüfung: Ohne vertragliche Grundlage kann das Finanzamt Nachzahlungen fordern.
🛡️ Richtige Absicherung: Lohnfortzahlung und Krankentagegeldversicherung sollten zeitlich aufeinander abgestimmt sein.
Sechs Wochen Lohnfortzahlung als Geschäftsführer - stimmt das?
Viele GmbH-Geschäftsführer verlassen sich darauf, dass sie – wie normale Arbeitnehmer – sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen.
Doch Vorsicht: Das gilt nur für angestellte Geschäftsführer, die auch sozialversicherungspflichtig sind.
Was ist aber mit Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sind?
In vielen Fällen gelten sie nicht mehr als klassische Arbeitnehmer. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht befreit und zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Und genau hier wird es kritisch:
❗ Ein automatischer Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht dann nicht mehr.
Wenn in Ihrem Geschäftsführervertrag nichts geregelt ist, bleiben Sie im Ernstfall ohne Gehalt – und das kann schnell existenzbedrohend werden.
Wann haben GmbH Geschäftsführer Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Gesellschafter-Geschäftsführer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da sie aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstständige gelten, entfallen die üblichen sechs Wochen, wie sie Arbeitnehmer erhalten.
Viele meinen: „Kein Problem – ich zahle mir mein Gehalt einfach weiter.“ Doch Vorsicht: Wenn keine klare Regelung im Geschäftsführervertrag (Anstellungsvertrag) besteht, erkennt das Finanzamt diese Zahlungen bei einer Betriebsprüfung möglicherweise nicht an. Ohne vertraglichen Anspruch fehlt die rechtliche Grundlage – das kann teuer werden.
Hinzu kommt: Wie lange kann Ihre GmbH im Ernstfall Ihr Gehalt wirklich weiterzahlen, wenn Sie als zentrale Führungskraft ausfallen? Ohne Absicherung drohen schnell finanzielle Engpässe.
Deshalb gilt: Regeln Sie Ihre Lohnfortzahlung vertraglich.
Wann erhalten Sie trotz Krankheit keine Lohnfortzahlung von der Krankenversicherung?
Viele GmbH-Geschäftsführer haben in ihrem Anstellungsvertrag eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt. In der Praxis sind drei bis sechs Monate keine Seltenheit. Gleichzeitig sichern sich viele zusätzlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung oder – bei gesetzlicher Krankenversicherung – mit dem Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag, beziehungsweise nach 6 Wochen, ab.
Was gut gemeint ist, kann im Ernstfall aber zum Problem werden.
Stellen wir uns Folgendes vor:
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH. In Ihrem Vertrag steht: "Lohnfortzahlung für sechs Monate". Zusätzlich haben Sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die Ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 200 Euro pro Tag zahlen soll.
Dann passiert es: Sie werden krank. Nach sechs Wochen schicken Sie Ihre AU-Bescheinigung an den Versicherer und beantragen die vereinbarte Leistung.
Doch stattdessen kommt eine Absage:
„Da Sie laut Vertrag noch Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihre GmbH haben, liegt kein Verdienstausfall vor. Sobald Ihre sechs Monate Lohnfortzahlung abgelaufen sind, können Sie sich gerne wieder bei uns melden.“
Was ist passiert?
Die Versicherung prüft Ihren tatsächlichen Einkommensausfall – und da Sie durch Ihre GmbH weiter Gehalt bekommen, besteht kein Leistungsanspruch aus dem Krankentagegeld.
Das eigentliche Problem:
👉 Ihre Lohnfortzahlung ist nicht mit dem Beginn Ihrer Krankentagegeldversicherung abgestimmt.
Das kann im Ernstfall bedeuten, dass Sie sechs Monate lang keine Leistung aus der Versicherung bekommen – obwohl Sie die Beiträge bezahlt haben.
Wie sollten Geschäftsführer die Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag regeln?
Wenn Sie im offiziellen Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtig gelten, werden Sie in der Regel rechtlich wie ein Arbeitnehmer behandelt. In diesem Fall steht Ihnen meist eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen zu.
Trotzdem gilt: Sprechen Sie dieses Thema unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise mit der GmbH durch. Auch wenn ein Anspruch besteht, sollte die Lohnfortzahlung klar und schriftlich im Anstellungsvertrag geregelt sein. In der Praxis ist in vielen Geschäftsführer-Verträgen sogar eine Lohnfortzahlung von bis zu 6 Monaten üblich.
Gehören Sie nicht zu den sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern? Dann ist eine vertragliche Regelung noch wichtiger. Lassen Sie am besten folgenden Passus aufnehmen:
„Ist der Geschäftsführer an der Ausübung seiner Dienste durch Krankheit oder durch andere unverschuldete Umstände verhindert, so behält er den Anspruch auf seine Bezüge für die Dauer von 6 Wochen (alternativ: 3 Monaten, 6 Monaten) nach Eintritt des Verhinderungsfalles.“
So sind Sie auch im Krankheitsfall finanziell abgesichert – und müssen sich keine Sorgen um Ihre laufenden Einnahmen machen.
[[cta]]
Rückdeckungsversicherung: So sichern Sie die Lohnfortzahlung als Geschäftsführer clever ab
Über Ihre GmbH haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre eigene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gezielt abzusichern – mit einer sogenannten Rückdeckungsversicherung.
Diese spezielle Versicherung wird von der GmbH abgeschlossen und übernimmt im Leistungsfall die Lohnfortzahlung an Sie als Geschäftsführer. Damit entsteht Ihrem Unternehmen kein Liquiditätsengpass, auch wenn keine neuen Aufträge hereinkommen oder der Ausfall länger dauert.
Im Krankheitsfall zahlt die Versicherung an die GmbH, die das Gehalt wie vereinbart an Sie weiterleitet. Die Zahlungen gelten steuerlich als durchlaufender Posten und belasten die GmbH nicht zusätzlich.
Die Rückdeckungsversicherung sorgt für Planungssicherheit bei den Personalkosten, schützt vor finanziellen Risiken bei längeren Ausfällen und ermöglicht eine individuelle Gestaltung: Höhe der Leistung und Karenzzeit können genau auf Ihren Anstellungsvertrag abgestimmt werden.
Als Geschäftsführer profitieren Sie doppelt: Sie sichern sich Ihre Gehaltsfortzahlung – und können zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um eventuelle Lücken zu schließen.
Fazit: Lohnfortzahlung für GmbH Geschäftsführer
Als Geschäftsführer sollten Sie sich nicht auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten verlassen – schon gar nicht, wenn es um Ihre Einkommenssicherung im Krankheitsfall geht. Denn ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Gesellschafter-Geschäftsführer gelten dagegen als Selbstständige und haben ohne vertragliche Regelung keinen Anspruch auf Weiterzahlung ihres Gehalts.
Besonders kritisch wird es, wenn eine vertraglich vereinbarte Lohnfortzahlung mit einer Krankentagegeldversicherung kollidiert. Ohne abgestimmte Fristen kann es passieren, dass Sie monatelang auf Leistungen verzichten müssen – trotz Beitragszahlung.
Sorgen Sie deshalb vor: Regeln Sie Ihre Lohnfortzahlung eindeutig im Anstellungsvertrag und stimmen Sie diese mit Ihrer Krankentagegeldversicherung ab. Nur so vermeiden Sie Versorgungslücken und steuerliche Fallstricke – und sichern Ihre finanzielle Stabilität auch bei längerer Krankheit.
Häufig gestellte Fragen
Was macht eine Krankentagegeldversicherung?
Sie erhalten eine tägliche Geldzahlung, wenn Sie wegen Krankheit länger nicht arbeiten können – zum Beispiel ab dem 43. Tag, wenn die Lohnfortzahlung endet. Je nach Tarif kann das Krankentagegeld aber auch schon ab dem 14., 29., 43. oder 181. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit beginnen.
Wie lange zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Die Versicherung zahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind und die Bedingungen des Vertrags erfüllt sind – meist bis Sie wieder arbeiten können oder als berufsunfähig gelten.
Muss ich bei einer Krankentagegeldversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Ja, in der Regel werden Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand gestellt. Bei Vorerkrankungen kann es zu Ausschlüssen oder höheren Beiträgen kommen.
In solchen Fällen empfehlen wir eine anonyme Risikovoranfrage. Manche Versicherer bieten auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung an – dann ist der Tagessatz allerdings meist auf 20 Euro begrenzt.
Muss ich auf das Krankentagegeld Steuern oder Sozialabgaben zahlen?
Nein, das Krankentagegeld ist steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig – egal ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Sie erhalten den Betrag brutto wie netto.
Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Sie ist besonders wichtig für Selbstständige, Freiberufler und Privatversicherte, da dort oft keine Lohnfortzahlung abgesichert ist. Aber auch Arbeitnehmer mit kurzer Lohnfortzahlung, Familien oder Immobilienbesitzer sollten vorsorgen – um im Krankheitsfall weiter laufende Kosten decken zu können.
Was bedeutet Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung?
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, nach dem die Krankentagegeldversicherung zahlt. Sie wird im Vertrag festgelegt – zum Beispiel ab dem 15., 43. , 181. Tag oder länger.
Je länger Ihre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber läuft, desto später kann die Versicherung einsetzen. Änderungen an der Karenzzeit können später aber eine neue Gesundheitsprüfung erfordern.
Muss ich das Krankentagegeld zurückzahlen, wenn ich schneller gesund werde?
Nein, eine Rückzahlung ist nicht nötig. Die Zahlungen enden einfach, sobald Sie wieder arbeitsfähig sind.
Kann ich die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steuerlich absetzen?
Ja, in vielen Fällen können Sie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Wie viel genau absetzbar ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und privatem Krankentagegeld?
Das gesetzliche Krankengeld gibt es ab der 7. Woche und beträgt höchstens 70 % vom Brutto, für maximal 72 Wochen. Eine private Krankentagegeldversicherung können Sie individuell gestalten – mit früherem Start (z. B. ab dem 14. oder 43. Tag), höheren Zahlungen und oft bis zu einer Dauer von 36 Monaten.
Warum sollten Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung aufeinander abgestimmt sein?
Sobald Sie als berufsunfähig gelten, endet meist die Zahlung des Krankentagegelds. Damit keine Versorgungslücke entsteht, sollten beide Verträge dieselbe Definition von Berufsunfähigkeit enthalten. Nur so ist ein nahtloser Übergang sichergestellt.
Wichtig: Wenn sich die Leistungen überschneiden, kann es passieren, dass Sie das zu viel gezahlte Krankentagegeld rückwirkend zurückzahlen müssen.
Ihr Experte für Krankenversicherungen
Unabhängige Beratung
Das behaupten viele – aber wir haben das Glück und die Freiheit, nur das zu empfehlen, was wirklich am besten für dich ist – und nicht das, was uns am meisten einbringt. 😊💡
Papierlos glücklich
Wir sind 100 % digital – Ihre Versicherungen immer griffbereit in unserer App. Kein Papierkram mehr, kein Aktenchaos! 👋📲
Immer die volle Leistung
Mit uns sind Sie nicht versichert, sondern erhalten auch die volle Leistungen, weil wir Ihre Situation umfassend betrachten und Ihr Krankentagegeld auf Ihre Bedürfnisse anpassen 🔍💡
Klar und verständlich
Versicherungen sind oft ein Rätsel – aber nicht mit uns! Wir sind erst zufrieden, wenn Sie wirklich alles durchblicken. 🔍😊

Lücken erkannt? Jetzt sinnvoll absichern.
Sie haben Fragen zur passenden Krankentagegeldversicherung oder möchten wissen, welche Lösung zu Ihrer beruflichen Situation passt? Dann sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie persönlich und zeigen, wie Sie sich im Krankheitsfall finanziell absichern, ohne zu viel zu zahlen.