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Berufsunfähigkeitsversicherung
Lesezeit:
4
min.
6.5.2025

Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung richtig absetzen und so Steuervorteile sichern.

Kevin Döllinger

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Versicherungsexperte
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Das Wichtigste in Kürze

💡 Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen – nicht als Werbungskosten.
⚖️ Vorsorgeaufwendungen sind maximal bis zum Höchstbetrag absetzbar: 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige
📝 Tragen Sie die BU-Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Zeile 45 ein.

Wie wird die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich behandelt?

Obwohl Werbungskosten Ausgaben sind, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dazu. Sie können Ihre BU-Beiträge nicht als Werbungskosten angeben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zur privaten Vorsorge. Ihre Beiträge gelten deshalb als Vorsorgeaufwendungen.

Sind Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?

Angestellte und Selbstständige können ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen, sofern Sie die Police als eigenständige Versicherung und nicht nur als Zusatzbaustein abgeschlossen haben.

Ihr steuerlicher Höchstbetrag darf durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht erschöpft sein. Nur dann können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen.

Wo tragen Sie die Beiträge zur BU-Versicherung in der Steuer ein?

Die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung des Veranlagungsjahres tragen Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung im Vordruck Anlage Vorsorgeaufwand unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 45 („Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“) ein.

BU-Versicherung in der Steuer richtig absetzen

Ob und in welchem Umfang Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich ansetzen können, hängt von der Art der Versicherung ab.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein eigenständiger BU-Vertrag und keine Zusatzversicherung. Sie können die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. In der Praxis bringt das selten echte Steuervorteile.

Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind zum Beispiel:
✅ Krankenversicherung
✅ Pflegeversicherung
✅ Unfallversicherung
✅ Arbeitslosenversicherung

Für Angestellte gilt eine Höchstgrenze von 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro. In der Regel ist dieser Betrag schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Daher bleiben die Beiträge zur selbstständigen BU meist nur theoretisch absetzbar.

Die BU als Zusatzversicherung in der Steuererklärung absetzen

Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Zusatzbaustein zu einer Risikolebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abschließen – zum Beispiel bei der Württembergischen Versicherung. Dann handelt es sich nicht mehr um eine selbstständige BU, sondern um eine BUZ (Zusatzversicherung).

Den Anteil Ihres monatlichen Beitrags für die BUZ können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt der gleiche Höchstsatz wie bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung: eintausendneunhundert Euro für Angestellte und zweitausendachthundert Euro für Selbstständige.

Die BU in der Basis-Rente von der Steuererklärung absetzen

Ein größerer Steuervorteil ergibt sich, wenn Sie eine Basis Rente (auch Rürup-Rente genannt) gemeinsam mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abschließen. Die Basis Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge.

Wichtig: Die Zusatzbeiträge zur BUZ können Sie im Rahmen der Gesamtbeiträge zur Basis Rente als Altersvorsorgeaufwendungen ansetzen – bis zu einem Maximalbetrag von 29.344 Euro (für das Jahr 2025).

Damit Sie diesen Steuervorteil nutzen können, muss eine Bedingung erfüllt sein: Die Beiträge zur BUZ dürfen nicht mehr als fünfzig Prozent des Gesamtbeitrags Ihrer Basis Rente ausmachen.

Beispiel: Wenn Sie monatlich 300 Euro in Ihre Basis Rente einzahlen, dürfen davon höchstens 150 Euro auf die BUZ entfallen.

Betriebliche Altersvorsorge mit BU absetzen

Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft als Zusatz zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung abschließen. Bei einer Entgeltumwandlung werden die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie zahlen weniger Steuern.

Wichtig: Die Berufsunfähigkeitsrente aus dieser Vorsorge wird voll versteuert.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung absetzen

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ob und in welchem Umfang Sie Steuervorteile erhalten, hängt von der Art der Versicherung ab – sei es ein eigenständiger BU-Vertrag, eine Zusatzversicherung (BUZ) in der privaten Renten- oder Risikolebensversicherung, eine Kombination mit der Basis Rente oder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Prüfen Sie vorab immer, ob Ihr Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (beispielsweise eintausendneunhundert Euro für Angestellte oder zweitausendachthundert Euro für Selbstständige) durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist. Tragen Sie die Beträge zur privaten BU in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter Zeile 45 ein, um mögliche Steuervorteile zu realisieren.

Im Einzelfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihren individuellen Vertrag optimal steuerlich zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Besonderheiten gelten bei der Versteuerung für Selbstständige?

Sie können bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Da Sie keine gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge leisten, werden Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung dafür immer voll auf diesen Betrag angerechnet.

Muss ich Nachweise und Belege für meine Versicherungsbeiträge einreichen?

Normalerweise müssen Sie keine Belege mit senden. Bewahren Sie jedoch Ihre Jahresbescheinigungen und Zahlungsnachweise mindestens sechs Jahre auf, da das Finanzamt im Einzelfall Nachweise anfordern kann.

Wo tragen Sie die Beiträge in der Steuererklärung ein?

Sie tragen die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“, Zeile 45 („Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“) ein.

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