Der Schutz vor existenzbedrohenden Schäden: Wann sich eine Wohngebäudeversicherung lohnt
Zusammenfassung
- Eine Wohngebäudeversicherung ist ein unerlässlicher Bestandteil für jeden Hausbesitzer. Sie deckt die Kosten, die durch Stürme, Gewitter, Brände oder Wasserrohrbruch am Haus entstehen.
- Der Schutz Ihres Gebäudes vor Naturkatastrophen wie Hochwasser und Starkregen nimmt zu. Dieser Baustein sollte unbedingt in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
- Die Unterschiede in den Kosten und Leistungen für Wohngebäudeversicherungen sind deutlich spürbar. In schlimmeren Fällen kann der Versicherer daher bis zu 80 % der versprochenen Leistungen kürzen. Achten Sie auf den richtigen Versicherungsschutz und das Kleingedruckte.
Wenn schwere Unwetter über das Land hinwegfegen, kann es schnell passieren, dass Ziegel vom Dach geweht werden oder Fenster durch umherfliegende Äste zu Bruch gehen. Häufig übernimmt in solchen Fällen eine Gebäudeversicherung die Kosten. Im Jahr 2021 hat sich diese Summe aufgrund der vermehrt durch Sturm und Starkregen verursachten Schäden fast verdoppelt und betrug fast 11 Milliarden Euro. Entstandene Kosten waren dabei sogar noch höher, obwohl nicht alle Schäden entsprechend versichert waren.
Warum sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht, wie beispielsweise eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Jedoch raten wir unbedingt zu einer solchen Versicherung, da ein Haus oder eine Wohnung eine große Investition darstellt, die aufgrund unterschiedlicher Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Schaden erleiden kann. Ein solches Ereignis kann im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen.
Im Jahr 2021 mussten die deutschen Versicherer eine deutliche Zunahme von Schadenssummen an Immobilienbesitzer bezahlen, und zwar 10,60 Milliarden Euro, was einen Anstieg von mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Was sichert eine gute Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Haus und an festen Gebäudebestandteilen wie beispielsweise Heizungsanlagen, Einbauküchen, fest verlegten Böden und eingebauten Badewannen.
Sollten Möbel oder andere Gegenstände im Haushalt beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung zum Einsatz. Um es anders auszudrücken: Wenn man Ihr Haus umdreht, sind alle herausfallenden Gegenstände durch die Hausratversicherung versichert, der Rest durch die Wohngebäudeversicherung. Die individuell zusammenstellbare verbundene Wohngebäudeversicherung besteht meistens aus einer Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden müssen aber extra versichert werden, wodurch der Versicherungsschutz teurer wird. Allerdings sollte man nicht am falschen Ende sparen, denn in letzter Zeit zeigen sich vermehrt Extremwetter und damit die Gefahr von Elementarschäden auch in Regionen, die vorher als sicher galten.
Der Versicherungsschutz, den die Wohngebäudeversicherung bietet, schließt alle fest verbauten Bestandteile der Immobilie mit ein, darunter versteht die Versicherung:
- Dach
- Wände
- Eingebaute Türen und Fenster
- Terrassen und Balkone
Alles, was fest im Inneren des Gebäudes angebracht ist, ist ebenfalls versichert. Dazu gehören unter anderem:
- Einbaumöbel und Küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt wurden
- fest verlegte Fußböden
- sanitäre Installationen (etwa Badewannen und Heizungsanlagen)
- Treppenlifte
Ebenso ist auch das Gebäudezubehör versichert. Dazu gehören Gegenstände, die sich im Inneren des Gebäudes befinden oder an der Immobilie angebracht sind, wie beispielsweise Mülltonnen, Türklingelanlagen und Briefkasten.
Weiterhin kann der Versicherungsschutz auf zusätzliche Gebäude wie Garagen oder Carports erweitert werden.
Welche einzelnen Bausteine gibt es in der Wohngebäudeversicherung?
Feuerversicherung oder Brandversicherung
Die Feuerversicherung deckt Schäden am Haus infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion ab, einschließlich fest installierter elektrischer Anlagen, wie die Stromversorgung für Lichter und Steckdosen.
- Schadenbeispiel
Durch einen Blitz wurde der Dachstuhl in Brand gesetzt. Die Feuerwehr löschte das Feuer, aber der Schaden an der Dachgeschossetage war irreparabel. Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um die Kosten der Reparatur des Gebäudes.
- Schadenbeispiel
Ein Blitz erzeugt eine Spannungsüberhöhung an der Stromleitung, was zur Beschädigung der elektronischen Systeme des Hauses, wie Heizung und Klingelanlagen, führen kann. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Reparatur des Überspannungsschadens.
- Schadenbeispiel
Ein Kurzschluss löst einen Brand aus, der das gesamte Haus niederbrannte. Um es wieder aufzubauen, erhält der Besitzer vom Versicherer eine Entschädigung in Höhe des Neuwerts (Neuwertentschädigung).
Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung bietet Ihnen Schutz vor den hohen Kosten, die durch den unerwarteten Austritt von Wasser entstehen, zum Beispiel aufgrund eines Rohrbruchs. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die durch geplatzte Wasserrohre, beschädigte Dichtungen oder defekte Ventile verursacht werden.
Dieser Baustein schließt sowohl die Lokalisierung undichter Leitungen als auch deren Reparatur mit ein. Zusätzlich übernimmt die Versicherung auch die Trocknung und Sanierung von Böden, Wänden und Decken, die durch undichte Rohre entstanden sind.
Schadenbeispiel:
Ein heftiger Sturm hat das Dach Ihres Hauses zerstört. Infolge der Regengüsse wurde der Dachboden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und muss repariert werden. Glücklicherweise übernimmt die Versicherung die Kosten für die notwendigen Reparaturen.
Elementarschadenversicherung
In vielen Fällen decken Standardtarife in der Wohngebäudeversicherung keine Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawine oder Starkregen verursacht werden. Um vor diesen Risiken geschützt zu sein, ist es notwendig, den Versicherungsschutz mit einer Elementarschadenversicherung zu erweitern.
Leider unterschätzen sehr viele Menschen das Risiko von Elementarschäden, weshalb die Anzahl an Elementarversicherungen noch ausbaufähig ist.
Sollten Sie in einem Gebiet wohnen, welches von Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen oder Lawinen bedroht ist, wie etwa einem Flussufer oder einer steilen Anhöhe, ist es ratsam, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Die schlimmen Schäden, die 2021 durch Starkregen in Nordrheinwestfalen und Rheinland-Pfalz verursacht wurden, zeigen, dass Unwetter jeden betreffen können und viele Menschen das Risiko unterschätzen.
Hier können Sie Ihr Risiko einschätzen lassen: Hochwassercheck starten
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat seinen Hochwassercheck für Flüsse um eine Risikobewertung durch Starkregen erweitert. Darüber können Sie Ihre Adresse eingeben und herausfinden, wie groß die Gefahr durch Elementarschäden wie Hochwasser, Flüsse oder Starkregen ist. Wir möchten Sie aber daran erinnern, dass ein niedriges Risiko nicht bedeutet, dass Sie verschont bleiben. Die Angaben orientieren sich an statistischen Wahrscheinlichkeiten, wobei die Realität davon abweichen kann.
Hier können Sie Ihr Naturgefahrenrisiko einschätzen lassen: Naturgefahrencheck starten
Glasversicherung
Um sich umfassend vor Glasschäden zu schützen, empfiehlt es sich, den Zusatzbaustein Glasbruch in Ihre Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Der Grundschutz einer Wohngebäudeversicherung gilt normalerweise nur für fest installierte Fenster und Türen und greift nur aufgrund bestimmter Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser und Sturm und Hagelschäden. Wenn Glas z.B. durch Zugluft oder Vandalismus zerstört wird, ist es meist nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Ist jedoch Glasbruch in der Versicherung inbegriffen, bietet sie unabhängig von der Schadensursache Versicherungsschutz – mit Ausnahme von vorsätzlichen Handlungen durch den Versicherungsnehmer.
Folgende Objekte oder Gegenstände sind über die Glasversicherung versichert:
- Glasscheiben
- Wintergärten
- Panoramafenster
- Lichtkuppeln
- Künstlerisch bemalte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
In den alten Versicherungsbedingungen waren Schäden an bestimmten Ableitungsrohren, die außerhalb des Hauses lagen, in vielen Fällen versichert. Allerdings betrifft dies nicht sämtliche Undichtigkeiten, da solche Dinge, wie zum Beispiel das Einwachsen von Wurzeln oder das Verschieben einzelner Rohrstücke durch Bewegungen des Erdreichs (Muffenversatz), nicht als Bruchschäden gelten und dafür kein Versicherungsschutz besteht.
Da Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden ein erhebliches Risiko darstellen, das aber nicht alle Versicherungsnehmer in gleicher Weise betrifft, wurden die entsprechenden Bedingungen aus den aktuellen Verträgen herausgenommen und in separate Klauseln gefasst.
Schadenbeispiel:
Ein Abflussrohr auf Ihrem Grundstück ist aufgrund der Kälte beschädigt worden. Um das Rohr auszutauschen, muss mit einem Bagger ein Loch in Ihrem Garten ausgehoben werden. Glücklicherweise werden die Kosten durch die Wohngebäudeversicherung übernommen.
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks
Es gibt einige Versicherer, die keinen Versicherungsschutz mehr für Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks versichern. Der Eigentümer des Hauses ist allerdings für Schäden, die außerhalb des Grundstücks bis zum Anschluss an die Kanalisation reichen und durch seine Ableitungsrohre verursacht werden, haftbar. Ein Wasserrohrbruch auf dem Gehsteig oder unter der Straße kann bedeuten, dass der Eigentümer einen Kredit aufnehmen muss, um die Reparaturkosten zu bezahlen.
Schadenbeispiel:
Das Abwasserrohr, das Ihren Garten und den Ihrer Nachbarn verbindet, ist aufgrund eines frostbedingten Bruchs kaputtgegangen. Aufgrund des Schaden muss die Erde auf dem Grundstück Ihrer Nachbarn aufgerissen werden, um das Rohr auszutauschen. Glücklicherweise besteht Versicherungsschutz und die Kosten dafür werden von Ihrer Versicherung übernommen.
Unbenannte Gefahren
In der Wohngebäudeversicherung sind die häufigsten Schäden, wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, versichert und in den Bedingungen definiert. Aber was ist, wenn die Ursachen für die Schäden am versicherten Gebäude, nicht eindeutig im Kleingedruckten der Wohngebäudeversicherung beschrieben wurden?
Diese Schäden werden unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammengefasst. Was auf den ersten Blick mysteriös wirkt, ist es aber nicht.
Unbenannte Gefahren sind alle Schadenursachen, die
- in Ihrem Versicherungsschutz nicht explizit genannt und versicherbar sind,
- trotz der erforderlichen Sorgfalt, unvorhersehbar am Gebäude eintreten,
- nicht ausdrücklich im Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
- Schadensbeispiel: Starkregen
Bei einem Starkregen wird das Grundstück nicht überschwemmt. Trotzdem dringt Wasser in das Gebäude ein, weil die Balkon-/Terrassentür undicht ist und sich das Wasser auf dem Balkon oder der Dachterrasse staut, oder das Wasser durch einen Schacht in den Keller läuft.
- Schadenbeispiel: Herbststurm
Bei einem Herbststurm verstopft herabfallendes Laub die Regenrinne. Der Regen kann nicht mehr ordnungsgemäß abfließen und durchnässt die Hausdämmung. Dabei entstehen Feuchtigkeitsschäden im Gebäude.
- Schadensbeispiel: Marderschaden in der Dachisolierung
Ein Waschbär oder Marder hat sich das Haus als neue Residenz ausgewählt. Er zerfetzt die Dachisolierung, um ein warmes Nest für seine Jungen vorzubereiten.
- Schadensbeispiel: Glasscheibe zerspringt
Eine ausgefahrene Markise wird durch eine Windböe beschädigt, die geöffnete Terrassentür schlägt bei einem Windstoß zu. Durch die Wucht der Böe zerspringt die Glasscheibe. Ein Sturmtief ab Windstärke 8 liegt nicht vor.
Bevor man eine Wohngebäudeversicherung abschließt, sollte man sich ausführlich über den richtigen Schutz informieren. Abhängig von der Art des Gebäudes kann es notwendig sein, den Versicherungsschutz durch zusätzliche Risikoabsicherungen, wie oben beschrieben, zu ergänzen.
Welche Klauseln sollten in einer guten Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein?
Für den richtigen Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung ist es wichtig, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch die darin enthaltenen Leistungen und Klauseln im Kleingedruckten zu prüfen. Im Schadenfall kann die Differenz zwischen tatsächlichem Schaden und ausgezahlter Leistung vom Versicherer bei über 100.000 Euro liegen. Ihr Gebäudeversicherer wird immer versuchen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie sich nicht an alle Vereinbarungen aus dem Vertrag gehalten haben. Er wird versuchen, die Auszahlung um 50 bis 100 Prozent zu mindern. Daher ist es elementar wichtig, sich mit den Klauseln im Versicherungsvertrag auseinanderzusetzen.
Es ist sehr wichtig, bei der Wahl einer Gebäudeversicherung nicht nur auf den Preis zu achten. Auch die enthaltenen Leistungen und Klauseln im Kleingedruckten sind entscheidend. Im Schadenfall kann es passieren, dass der tatsächliche Schaden höher ist als die vom Versicherer gezahlte Leistung – und diese Differenz beträgt in solchen Fällen teilweise über 100.000 Euro!
Ihr Gebäudeversicherer wird daher immer versuchen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie sich nicht an alle Vereinbarung aus dem Vertrag gehalten haben und die Auszahlung mindern. Es ist elementar wichtig, sich mit den Klauseln im Versicherungsvertrag auseinanderzusetzen.
Grobe Fahrlässigkeit
Der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit ist eine der wesentlichsten Klauseln. Ihr Versicherer sollte auf die Reduzierung von Entschädigungsleistungen aufgrund von grob fahrlässigen Verhalten verzichten, auch bis zur maximalen Versicherungssumme. Falls der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt haben, kann der Versicherer, entsprechend der Schwere des Fehlverhaltens, die Leistungen kürzen. Das kann schneller geschehen als gedacht.
Als Beispiel: Sie verlassen das Haus und vergessen, eine Kerze auszublasen, die dann umfällt und einen Brand auslöst. Normalerweise kürzt der Versicherer die Leistung bis zu 50 % und mehr. Wenn das Gebäude komplett verloren geht, kann so eine Situation existenzbedrohend sein. In älteren Verträgen vor 2017 ist diese Klausel meistens nicht enthalten.
Ein Rechtsstreit aufgrund grober Fahrlässigkeit wird meistens für das Versicherungsunternehmen entschieden. Dieses Urteil (Urteil 3 U 37/21) zeigt die Gefahr noch einmal deutlich. Das OLG Bremen hat für den Versicherer entschieden und sich auf den Paragraf 81 Absatz 2 VVG berufen:
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Wenn Sie beim Wiederaufbau Ihres Hauses nach einem Brand die teure Wärmeisolierung installieren müssen, die vorher nicht erforderlich, aber jetzt zwingend vorgeschrieben ist. Diese Mehrkosten sollten unbedingt versichert sein.
Oder wenn Sie schädlichen Substanzen aus dem Erdreich entfernen lassen müssen (Entgiftung des Untergrunds).
Rückstau
Bei sehr heftigem Regen kann das Abwasser die Kanalisation überfluten und durch Abflussrohre ins Haus eindringen. Um sich vor Schäden dieser Art zu schützen, sollten Sie eine spezielle Klausel für Rückstau versichern.
Unterversicherungsverzicht
Um einer Kürzung der Leistungen bei Teilschäden, wie z.B. Leitungswasserschäden, vorzubeugen, sollte ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Dazu muss die richtige Versicherungssumme ermittelt werden. Sie hängt vom Wert des Gebäudes ab und kann über einen Wertermittlungsbogen, ein Gutachten oder aufgrund der tatsächlichen Baukosten bestimmt werden. Es ist wichtig, dass die Versicherungssumme gemäß dem gleitenden Neuwert festgelegt wird und nicht als fester Betrag vereinbart wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch künftige Erhöhungen der Baukosten gedeckt sind.
Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?
Es ist nicht möglich, alle möglichen Schäden an Ihrem Haus mit einer Wohngebäudeversicherung abzudecken. Einige Schäden sind ausgeschlossen und für andere müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Folgende Ereignisse sind nicht versicherbar:
- Die Wohngebäudeversicherung ersetzt keine Schäden, die durch Kriege oder innere Unruhen herbeigeführt wurden.
- Es gibt keine Möglichkeit, sich für einen Unfall in Kernreaktor eines Kernkraftwerks zu versichern.
- Wenn Sie mit Absicht einen Schaden verursachen, ist dieser nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Anders als bei grober Fahrlässigkeit ist Vorsatz nicht versicherbar.
Welche Leistungen sind kein Standard in der Gebäudeversicherung?
In den meisten Fällen sind die Versicherungsgesellschaften bei einem Schadenfall nicht gerade die besten Freunde des Betroffenen. Kundenfreundliche Bedingung können in solchen Situation zu einem starken Argument werden, damit der vollständige Schaden bezahlt wird. Dadurch kann es schon vorher passieren, dass der Schadensachbearbeiter bereits zu Beginn der Schadenbearbeitung so vernünftig ist, den ganzen Schaden zu begleichen. Deshalb sollten Sie keine Preise vergleichen, sondern das Kleingedruckte.
Die folgenden Punkte sind normalerweise überhaupt nicht versichert oder oftmals zwar im Vergleichsrechner als mitversichert gekennzeichnet, jedoch mit unvorteilhaften Einschränkungen für den Kunden.
- Die Versicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden an der Immobilie bei einer Windstärke kleiner als 8 ereignet haben.
- Die Leitungswasserversicherung in der Wohngebäudeversicherung gilt nicht für Schäden, die durch Grundwasser, Überschwemmungen oder witterungsbedingten Rückstau verursacht werden. Auch Schäden, die durch das Auslaufen von Wasser aus einem Aquarium entstanden sind, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Die Feuerversicherung zahlt nicht bei Kaminbrand oder bei Bränden durch Dinge, die Sie bewusst anzünden, wie zum Beispiel Kerzen.
- Unterversicherungsverzicht, wenn die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf die Kürzung der Schadenzahlung.
- Kosten für ein Sachverständigenverfahren, wenn die Versicherung die Höhe des Schadens anzweifelt. Muss der Kunde den Sachverständigen dafür beauftragen, kann das schnell teuer werden.
- Hohe Sublimits, zum Beispiel für Aufräumungs,- und Abbruchkosten. Sind zum Beispiel nur 50.000 Euro für den Abriss eines niedergebrannten Gebäudes versichert und die Kosten belaufen sich auf 75.000 Euro, bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen, nur weil die Versicherungssumme nicht ausreichend war.
- Leckortungskosten über die volle Höhe der Kosten. Teilweise sind Leckortungskosten gar nicht versichert, oder im Schaden übernimmt der Versicherer nur einen Teil der Kosten. Bei einem teuren Leitungswasserschaden kann die Diskussion mit dem Versicherer sehr nervenaufreibend werden.
- Verzicht auf die Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, kann der Versicherer immer kürzen. Die Obliegenheitsverletzung kann gerade bei großen Schäden häufig zur Leistungskürzung führen.
Das waren nur ein paar der prominentesten Beispiele. Die Versicherungsbedingungen sind teilweise über 40 Seiten lang. Auf diesen Seiten wird genau geregelt, wann der Versicherer zahlt.
Wie berechnet sich die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung?
Meistens wird der Neuwert des Gebäudes versichert. Dies bedeutet, dass man die gesamte Summe erhält, die notwendig ist, um die Immobilie in der gleichen Größe und mit der gleichen Ausstattung auf gleichem Grundstück wieder aufzubauen. Es gibt verschiedene Modelle zur Berechnung der Versicherungssumme, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden können. Die gängigsten Berechnungsmethoden sind der gleitende Neuwert, auch Wert 1914 genannt, das Wohnflächenmodell oder durch ein aktuelles Wertgutachten.
Berechnung nach dem Wohnflächenmodell
Manche moderne Versicherer arbeiten mit einem pauschalen Quadratmeter Tarifen und weisen keine extra Versicherungssumme für das Gebäude aus. Beim Wohnflächentarif bezieht sich die Höhe der Versicherungssumme auf die Größe des Hauses und die vorhandene Ausstattung. Sollte es zu einem Versicherungsfall kommen, erhält der Versicherungsnehmer eine Entschädigung in Höhe des örtlichen Neubauwerts. Jedoch wird die Höchstentschädigungsgrenze nicht an Anpassungen der Baukosten angepasst. Infolgedessen kann es vorkommen, dass der Versicherte Jahre nach dem Bau des Hauses durch gestiegene Baukosten unterversichert ist.
Diese Methode der Berechnung hat den Vorteil, dass sie für den Versicherten ein geringeres Risiko von Fehlern bei der Antragstellung mit sich bringt. Außerdem müssen spezifische Elemente wie ein Gartenhaus nicht extra im Antrag angegeben werden, was der eine oder andere Kunde leicht vergessen kann.
Aktuelles Wertgutachten
Ein anderer Ansatz wäre die Beauftragung eines Gutachtens, welches den Wert des Gebäudes schätzt. Dies kann allerdings kostspielig sein. Oftmals bezieht sich das Gutachten jedoch nur auf den Marktwert des Hauses, während die Kosten für den Wiederaufbau entscheidender sind.
Gleitender Neuwert (Wert 1914)
Die Gebäudeversicherung verwendet den sogenannten gleitenden Neuwert, der die Versicherungssumme an die Wertentwicklung des Gebäudes anpasst. Dazu wird der Preis berechnet, der dem Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch entsprechen würde, indem der Neuwert des Hauses durch den Baupreisindex geteilt wird. Dadurch wird die Versicherungssumme jährlich angepasst, sodass die Versicherung auch viele Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand aufkommen kann. Durch diese Berechnungsmethode wird verhindert, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht und eine Unterversicherung entsteht. Wir empfehlen den Wert 1914 zu verwenden, wenn Sie keinen Zugriff auf Spezialtarife mit pauschaler Versicherungssumme bis 2 Millionen haben.
Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Bei einer Wohngebäudeversicherung gibt es, wie bei vielen Versicherungen, keine festen Beiträge. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes, der Größe des Gebäudes und der zusätzlichen Ausstattung des Hauses wie zum Beispiel eines Pools, der versichert ist, können die Beiträge variieren.
Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme, die normalerweise auf Basis des fiktiven Wert1914 berechnet wird, der über den Baupreisindex in Euro umgerechnet wird. In einigen Versicherungstarifen spielt die Versicherungssumme bei der Entschädigung keine Rolle, wenn die Ermittlung der Wohnfläche korrekt durchgeführt wurde. Diese Klausel wird als Unterversicherungsverzicht bezeichnet, wodurch der Versicherer Ihr Haus auch zu höheren Kosten wieder aufbaut, auch wenn diese Ihre berechnete Versicherungssumme übersteigen.
Um den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, benötigt der Versicherer Informationen über die Lage, den Bauzustand und die Ausstattung der Immobilie an. Der Beitrag kann sich in den Folgejahren verändern. Der Grund: Die Beiträge beziehen sich auf die Entwicklung der Baukosten und werden jedes Jahr angepasst.
Fazit
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unerlässlich. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Katastrophen, sondern auch vor Kosten aus Teilschäden am Gebäude. Wer sein Haus nicht versichert, riskiert im schlimmsten Fall seine Existenz. Daher ist es wichtig, beim Abschluss einer solchen Versicherung genau zu prüfen, welche Schäden abgedeckt sind und wie kundenfreundlich das Kleingedruckte geschrieben ist. Nur so ist sichergestellt, dass im Falle eines Schadens keine existenzielle Bedrohung besteht.