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Lesezeit:
9
min.
9.5.2025

Vertragsrechtsschutz für Firmen - Kostenübernahme bei Vertragsstreitigkeiten

Zahlungsunwillige Kunden, Vertragsstreitigkeiten und Zuliefererkonflikte gehören zum Geschäftsalltag. Daher ist die Firmenrechtsschutzversicherung unverzichtbar. Fehlt der Firmenvertragsrechtsschutz, kann die Versicherung Leistungen ablehnen – prüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Vertrag.

Kevin Döllinger

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Versicherungsexperte
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Das Wichtigste in Kürze

🛡️ Firmenvertragsrechtsschutz ist ein Zusatzbaustein zur Firmenrechtsschutzversicherung
⚖️ Deckt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bei gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten
💶 Beitrag richtet sich nach Umsatz und Branche, Selbstbeteiligung liegt zwischen 500 – 1 000 Euro
⏳Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate
🤝 Optionale Services: Bonitätsprüfung, Inkasso und Mediation zur Streitvermeidung

Welche Leistungen deckt der Vertragsrechtsschutz für Firmen ab?

Der Firmenvertragsrechtsschutz übernimmt Ihre Anwalts‑ und Gerichtskosten vor deutschen Gerichten, wenn Sie in Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit in Streitigkeiten im Vertrags‑ und Sachenrecht geraten. Das kann etwa sein, wenn ein Kunde behauptet, eine Lieferung sei mangelhaft, und deshalb nicht zahlen will, oder wenn Ihr Lieferant eine defekte Ware nicht austauschen möchte.

Mit dem Firmenvertrags-Rechtsschutz sind Sie in solchen Fällen abgesichert. Hier einige typische Beispiele aus der Praxis:
✅ Verträge über den Kauf oder Verkauf von Waren
✅ Installations‑ oder Reparaturaufträge
✅ Herstellungs‑ oder Dienstleistungsverträge
✅ Verträge mit Kunden oder Lieferanten im Produktions‑ oder Dienstleistungsbereich
✅ Durchsetzung offener Forderungen
✅ Beraterverträge, zum Beispiel mit Steuer‑ oder Unternehmensberatern
✅ Bank‑ oder Kreditverträge

Welche Kosten sind im Firmen-Vertragsrechtsschutz versichert?

Der Firmenvertragsrechtsschutz deckt in gerichtlichen Verfahren Ihre Rechtsanwalts‑, Gerichts‑ und Sachverständigenkosten bei Streitigkeiten im gewerblichen Vertrags‑ und Sachenrecht. Wichtig: Nur die gerichtliche Durchsetzung ist versichert. Kosten für außergerichtliche Tätigkeiten Ihres Anwalts, etwa Mahnschreiben oder Reklamationen, übernehmen Versicherer in der Regel nicht.

Die Höhe der Anwalts‑ und Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert und kann schon in der ersten Instanz in den hohen vierstelligen Bereich steigen. Abgedeckt sind unter anderem:
✅ Verfahrens‑, Termin‑ und Einigungsgebühren
✅ Gerichtsgebühren und -auslagen
✅ Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher
✅ Schieds‑ und Schlichtungsverfahren
✅ Übersetzung und Aufbewahrung von Unterlagen
✅ Kaution in Form eines zinslosen Darlehens bis zur vereinbarten Höhe
✅ Ihnen auferlegte Kosten des Prozessgegners, wenn Sie im Urteil unterliegen

Tipp: Für eine außergerichtliche Konfliktlösung kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Mediator übernehmen – häufig bis zu 3.000 Euro pro Mediation, maximal 6.000 Euro im Kalenderjahr. Prüfen Sie genau, ob Ihr Vertrag diese Leistung enthält.

Unterschied zwischen Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Rechtsschutz für Vertragsrecht

Der klassische Vertragsrechtsschutz deckt Streitigkeiten aus Ihren Hauptverträgen ab – etwa Kauf‑, Werk‑ oder Dienstleistungsverträge, die zum Kern Ihres Geschäfts gehören.

Der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (auch Nebenvertragsrechtsschutz) ist eine optionale Zusatzleistung. Er schützt Sie bei Verträgen, die Ihr Kerngeschäft unterstützen, ohne Teil Ihres Hauptangebots zu sein.

Typische Hilfsgeschäfte sind
✅ Verträge rund um Büro‑ und Werkstattausstattung
✅ Dienstleistungsverträge wie Catering, Aktenentsorgung oder Eventmanagement
✅ Wartungs‑ und Reparaturaufträge für Investitionsgüter

Wichtig: Prüfen Sie Ihr Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherung genau, denn nur mit eingeschlossenem Nebenvertragsrechtsschutz sind diese Streitfälle Teil vom Versicherungsschutz.

Wann greift der Vertragsrechtsschutz für Firmen?

Der Vertragsrechtsschutz für Firmen kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie in einen gewerblichen Vertragsstreit verwickelt sind und diesen gerichtlich durchsetzen oder abwehren müssen. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen:
✅ eine Vertragspartei die Zahlung verweigert
✅ Leistungen mangelhaft oder verspätet erbracht wurden
✅ Forderungen trotz Mahnungen nicht beglichen werden

Wichtig: Versichert ist ausschließlich das gerichtliche Verfahren. Kosten für außergerichtliche Anwaltstätigkeiten – zum Beispiel Mahnschreiben oder Reklamationen – sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Welche Alternativen gibt es für den außergerichtlichen Bereich?

Viele Firmenrechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für Inkassodienstleistungen und stellen dafür eigene Schnittstellen bereit. Ein Inkassodienst darf jedoch nur unstrittige Forderungen eintreiben. Wird die Zahlung eines Auftraggebers wegen angeblicher Mängel gekürzt oder zurückgehalten, gilt die Forderung als strittig. Dann müssen Sie die Forderung notfalls vor Gericht geltend machen. In diesem Fall greift der Firmenvertragsrechtsschutz und übernimmt alle anfallenden Verfahrenskosten.

Beispiele für Leistungsfälle aus dem Vertragsrecht und Sachenrecht

Beispiel 1: Rechnungskürzung eines Handwerkerbetriebs

Ein Heizungsinstallateur baut eine neue Heizung ein. Trotz einwandfreier Arbeit weigert sich der Eigentümer, einen Teil der Rechnung zu zahlen, weil er einen vermeintlichen Mangel geltend macht. Sie nehmen Ihre Forderung vor Gericht wahr. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei alle Verfahrenskosten – vom Anwalt über das Sachverständigengutachten bis hin zu Mahnverfahren und Gerichtsgebühren.

Beispiel 2: Nichteinhaltung von Lieferfristen

Ein Unternehmen beauftragt eine Werbeagentur mit der Gestaltung von Flyern und Plakaten, um das bevorstehende Firmenjubiläum anzukündigen und zu bewerben. Die Agentur liefert die vereinbarten Werbemittel jedoch zu spät, sodass die Kampagne nicht mehr rechtzeitig starten kann. Daraufhin verweigert der Unternehmer die Zahlung, woraufhin die Agentur den Unternehmer auf Begleichung des Honorars verklagt.

Beispiel 3: Zahlungsausfall Catering

Ein Cateringbetrieb beliefert eine hundertköpfige Hochzeitsgesellschaft mit einem Buffet. Nach der Feier bleibt die offene Rechnung trotz mehrfacher Mahnungen unbeglichen. Da das Brautpaar nicht zahlt und sich beide Seiten nicht einigen können, führt der Fall zu einem Rechtsstreit vor Gericht.

Wer kann einen Firmen Vertragsrechtsschutz abschließen?

Nicht jede Versicherung bietet den Vertragsrechtsschutz als eigenständiges Produkt an – er ist stets ein Zusatzbaustein zur normalen Firmenrechtsschutzversicherung. Nur bestimmte Unternehmen und Selbständige kommen dafür infrage. Typischerweise können Sie den Baustein auswählen, wenn Sie zu folgenden Branchen gehören:

✅ Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht oder Eintragung in der Handwerksrolle
✅ Steuerberater und steuerberatende Berufe
✅ Gaststättengewerbe
✅ Messe und Metallbauer, sowie Metallverarbeitung
✅ ausgewählten Herstellerbranchen
✅ Dienstleistern und Freiberuflern, zum Beispiel Finanzdienstleistern

Jede Versicherung definiert dabei selbst, welche Branchen zugelassen sind und bis zu welcher Umsatzgröße der Schutz gilt.

Warum kann nicht jede Firma eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht abschließen?

Rechtliche Auseinandersetzungen bei der Leistungserstellung sind im Wirtschaftsleben an der Tagesordnung. Für Versicherer bedeutet das ein hohes Risiko, denn oft geht es um große Summen und langwierige Verfahren, die weit über dem Durchschnittskosten liegen.

Typische Risikofaktoren sind
💰 hohe Streitwerte
❓ schwer kalkulierbares versicherungstechnisches Risiko
⌛ lange Prozessdauer

Deshalb gehen Versicherer beim Vertragsrechtsschutz für Unternehmen häufig nur zurückhaltend vor. Kann der Schutz abgeschlossen werden, ist er meist nur mit Einschränkungen erhältlich.

Was kostet ein Firmenvertragsrechtsschutz?

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist bei der Firmenrechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht gängige Praxis. Sie liegt meist zwischen fünfhundert und eintausend Euro und soll verhindern, dass der Schutz bereits bei Bagatell-Streitfällen genutzt wird.

Die Prämien für den Vertragsrechtsschutz richten sich nach Umsatzgröße und Branche Ihres Unternehmens. Als Zusatzbaustein fällt je nach Anbieter und Leistungsumfang ein Zuschlag von etwa ein bis fünf Promille des Jahresumsatzes an.

✅ Selbstbeteiligung: fünfhundert bis eintausend Euro
✅ Prämienzuschlag: ein bis fünf Promille des Jahresumsatzes

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Höhe der Selbstbeteiligung zu Ihrem Risikoprofil passt, und vergleichen Sie die Promillesätze verschiedener Anbieter.

Mediationsverfahren als Alternative zum Gerichtsprozess

Prüfen Sie, ob Ihr Firmenrechtsschutz eine Firmen‑Vertrags‑Mediation enthält. Mit dieser Mediation lassen sich Streitigkeiten aus Verträgen unter professioneller Verhandlungsführung beilegen, sodass ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Selbst wenn Sie keinen Firmen‑Vertragsrechtsschutz haben oder diesen nicht abschließen können, bietet die Mediation eine sinnvolle Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung.

Welche Besonderheiten gelten im Firmen Vertragsrechtsschutz?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht ist kein Schnäppchen. Die Prämien liegen höher, weil das versicherungstechnische Risiko angesichts großer Streitwerte und langer Verfahren ebenfalls hoch ist. Stellen Sie diese Kosten den Aufwendungen gegenüber, die ohne Rechtsschutz auf Sie zukämen – häufig rechnet sich der Zusatzschutz dennoch.

Wichtig: Achten Sie auf mögliche Einschränkungen im Vertrag, zum Beispiel
🔹Deckungssumme – oft auf 100.000 Euro begrenzt
🔹Streitwertgrenze – manche Anbieter nehmen nur Fälle bis zu 500.000 Euro an

Prüfen Sie Ihre Police genau, damit die Bedingungen zu Ihrem Unternehmen passen und Sie im Ernstfall umfassend geschützt sind.

Fazit: Vertragsrechtsschutz für Firmen

Der Firmenvertragsrechtsschutz ist kein eigenständiger Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein zur normalen Firmenrechtsschutzversicherung. Er übernimmt Ihre Anwalts‑, Gerichts‑ und Sachverständigenkosten, wenn Sie in gerichtliche Auseinandersetzungen im gewerblichen Vertrags‑ und Sachenrecht geraten.

Er greift immer dann, wenn ein Kunde oder Lieferant Zahlungen verweigert, Arbeiten angeblich mangelhaft oder verspätet erbracht wurden oder Forderungen trotz mehrfacher Mahnung nicht beglichen werden. Ohne diesen Baustein müssen Sie sämtliche Verfahrenskosten selbst tragen.

Die Prämien richten sich nach Ihrem Jahresumsatz und Ihrer Branche. Hinzu kommt eine Selbstbeteiligung von 500 bis 1000 Euro, die Bagatellfälle ausschließt. Die Deckungssumme beträgt meist zwischen 200 000 Euro und 300 000 Euro je Fall. Eine Wartezeit von drei Monaten gilt grundsätzlich, entfällt jedoch, wenn Sie nahtlos von einer vorherigen Police wechseln.

Viele Tarife bieten darüber hinaus präventive Services wie Bonitätsprüfung, Inkassodienstleistungen und Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung an. Diese Leistungen helfen Ihnen, Streitigkeiten frühzeitig zu klären und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann keinen Firmenvertragsrechtsschutz abschließen?

Nicht versicherbar sind unter anderem Finanzberater, Handelsvertreter, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter sowie Unternehmen aus dem Wett‑ und Lotteriewesen.

Worauf sollten Unternehmen beim Abschluss eines Firmenvertragsrechtsschutz achten?

Der Versicherungsschutz lässt sich nicht als Einzelvertrag abschließen, sondern nur als Zusatzbaustein zu einer Firmenrechtsschutzversicherung. Die Deckungssumme beträgt in der Regel 200.000 Euro bis 300.000 Euro je Versicherungsfall und liegt damit deutlich unter den üblichen 1.000.000 Euro bis 2.000.000 Euro je Fall einer klassischen Firmenrechtsschutzversicherung.

Was kostet der Firmen Vertrags­rechtsschutz?

Der Beitrag für den Vertragsrechtsschutz‑Baustein ergibt sich aus Ihrem Jahresumsatz und einem Promillesatz. Bei einem Umsatz von 500.000 Euro liegt der Netto‑Jahresbeitrag inklusive Selbstbeteiligung bei rund 600 Euro pro Jahr.

Der Beitrag für eine klassische Firmenrechtsschutzversicherung wird hingegen nach Mitarbeiterzahl, Fahrzeuganzahl und Leistungsumfang berechnet.

Was hat der Firmen Vertragsrechtsschutz für eine Wartezeit?

Bei gewerblichen Rechtsschutzversicherungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, um zu verhindern, dass der Vertrag erst bei absehbaren Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen wird. Besteht der Versicherungsschutz für dieselben Bausteine bereits nahtlos beim Vorversicherer weiter, entfällt die Wartezeit.

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