Das Wichtigste in Kürze
✅ Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH lohnt sich, um Versorgungslücken der gesetzlichen Rente zu schließen.
✅ Bis zu 86 Prozent mehr Rentenleistungen sind mit dem richtigen bAV-Produkt möglich.
✅ Steuerliche Anerkennung erfordert strenge Regeln – nicht jeder Geschäftsführer kann eine bAV abschließen.
✅ Angestellte Geschäftsführer sind rentenversicherungspflichtig und können eine Direktversicherung nutzen.
✅ Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten eine individuelle Versorgungslösung wählen, um steuerliche Vorteile zu maximieren.
✅ Ein firmeneigenes Versorgungswerk kann eine clevere Alternative zur klassischen Direktversicherung sein.
Denken Sie heute schon an morgen: Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer
Als Geschäftsführer investieren Sie Ihre ganze Energie in den Erfolg Ihres Unternehmens. Doch was passiert im Ruhestand? Viele unterschätzen die Versorgungslücke, vor allem wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ihr gewohntes Einkommen und Ihr Lebensstandard lassen sich damit kaum halten.
Auch angestellte Geschäftsführer, die rentenversicherungspflichtig sind, haben nur eine begrenzte Absicherung durch die gesetzliche Rente. Da ihr Gehalt oft über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, werden nur Teile ihres Einkommens berücksichtigt – die Rentenlücke bleibt groß.
💡 Die Lösung: Steuerliche Vorteile einer Betrieblichen Altersversorgung nutzen
Eine bAV kann helfen, diese Lücke zu schließen. Besonders beliebt ist die Direktversicherung, die über Entgeltumwandlung finanziert wird. Dabei sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei.
❓ Warum ist die Direktversicherung so beliebt?
✅ Keine Belastung der Bilanz – anders als bei einer Pensionszusage
✅ Steuerliche Vorteile durch geförderte Beiträge über die Firma
✅ Einfache Verwaltung und wenig Bürokratie
Die Direktversicherung ist eine beliebte Lösung, doch sie hat auch Nachteile, die oft nicht ausreichend beleuchtet werden. Deshalb lohnt es sich, Alternativen zu prüfen, um die beste Altersversorgung für GmbH Geschäftsführer zu finden.
Direktversicherung für angestellte Geschäftsführer: Lohnt sich das wirklich?
Für angestellte Geschäftsführer kann eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Direktversicherung eine attraktive Möglichkeit sein, fürs Alter vorzusorgen. Doch Vorsicht: Nicht jede Direktversicherung ist automatisch die beste Wahl. Damit sich diese Vorsorge langfristig lohnt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
❗ Achtung: Nicht nur Vorteile!
Viele Berater preisen Direktversicherungen an, ohne auf die möglichen Nachteile hinzuweisen. Beispielsweise sind die ausgezahlten Rentenleistungen steuerpflichtig und es können Krankenversicherungsbeiträge anfallen, falls Sie gesetzlich versichert sind. Dadurch bleibt am Ende oft weniger übrig als erwartet.
💡 Darauf sollten Sie achten:
✅ Welche steuerlichen Regelungen gelten bei der Auszahlung?
✅ Müssen Sie als gesetzlich Versicherter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
✅ Wie hoch ist die garantierte Rente tatsächlich?
Eine Direktversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein – aber nur, wenn Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Lassen Sie sich deshalb umfassend und unabhängig beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Auszahlung der Direktversicherung als Einmalbetrag: So viel bleibt wirklich übrig
Wer sich seine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Einmalzahlung auszahlen lässt, sollte Folgendes wissen: Bis zu 60 Prozent der Summe können durch Steuern und Sozialabgaben verloren gehen!
💡 Wie viel genau Sie zahlen, hängt ab von:
✅ Ob Sie privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind
✅ Ihrem persönlichen Steuersatz – in der Regel liegt er bei 42 %
✅ Der Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Gute Nachricht für Privatversicherte: Sie müssen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen!
💰 Tipp: Arbeitgeberzuschuss über die Firma nutzen!
Damit sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich lohnt, sollte Ihr Arbeitgeber mindestens 50 % der Beiträge übernehmen. Noch besser: Eine vollständig arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung – dann profitieren Sie maximal von den steuerlichen Vorteilen.
Ablaufleistung in Direktversicherungen – wirklich zuverlässig berechnet?
Die Ablaufleistung gibt an, wie viel Kapital Sie zum Rentenbeginn erwarten können – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente. Doch Vorsicht: Die Prognosen der Versicherer basieren oft auf optimistischen Annahmen.
Häufig wird mit einer Verzinsung von 6 % pro Jahr durch die Anlage in Fonds gerechnet. Doch in der Realität wird ein großer Teil Ihres Geldes im Sicherungsvermögen des Versicherers geparkt, wo die tatsächliche Verzinsung oft unter 2 % liegt. Das liegt an der vorgeschriebenen Beitragsgarantie und führt dazu, dass die Ablaufleistung in der Praxis deutlich niedriger ausfallen kann als ursprünglich prognostiziert.
Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf die Hochrechnungen zu vertrauen, sondern die tatsächlichen Konditionen und die Ausgestaltung des Vertrags genau zu prüfen. Wer sich auf überhöhte Renditeversprechen verlässt, könnte im Ruhestand enttäuscht werden.
Lebenslange Rente aus der Direktversicherung – wirklich eine gute Wahl?
Viele Geschäftsführer setzen auf eine Direktversicherung und erwarten eine sichere Altersversorgung . Doch die Realität sieht anders aus: Versicherer kalkulieren die Rentenzahlungen, als würden Sie über 100 Jahre alt werden – in manchen Fällen sogar bis zu 120 Jahre. Dadurch wird Ihr Kapital über Jahrzehnte gestreckt, und die monatliche Rente fällt oft niedriger aus als erwartet.
In vielen Fällen müssen Sie über 90 Jahre alt werden, um Ihr eingezahltes Kapital zurückzuerhalten. Noch kritischer: Sollten Sie früher versterben, bleibt das übrige Kapital beim Versicherer – Ihre Hinterbliebenen gehen leer aus.
Eine Einmalauszahlung ist auch keine perfekte Lösung, da darauf oft bis zu 60 Prozent Steuern und Sozialabgaben anfallen. Weder die lebenslange Rente noch die Einmalauszahlung sind also automatisch sinnvoll. Daher sollten Sie Ihre Altersvorsorge genau planen und alternative Modelle prüfen, die wirklich zu Ihren Zielen passen.
Beitragsgarantie in der Direktversicherung: Wie viel ist sinnvoll?
In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spielt die Beitragsgarantie eine entscheidende Rolle. Sie sorgt dafür, dass Sie mindestens einen vorher festgelegten Satz Ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten – selbst wenn die Fonds schlechter abschneiden als erwartet.
❗ Doch Vorsicht: Eine hohe Beitragsgarantie kann Ihre Rendite schmälern!
🔎 Warum ist eine 100 % Garantie nicht ideal?
✅ Bis 2021 waren 100 % Beitragsgarantien Standard, doch das hatte Nachteile:
✅ Der Versicherer muss viel Kapital im Sicherungsvermögen parken, wodurch nur ein geringer Teil Ihrer Beiträge in Fonds investiert wird.
✅ Die Rendite fällt dadurch oft geringer aus als erwartet.
💡 Unsere Empfehlung für Geschäftsführer:
✅ Maximal 50 % Beitragsgarantie wählen, damit mehr Kapital in Fonds investiert wird.
✅ So kann sich Ihr Altersvorsorgevermögen besser entwickeln und die Rente im Ruhestand fällt höher aus.
Wer auf eine zu hohe Garantie setzt, verschenkt wertvolles Wachstumspotenzial. Daher gilt: Weniger Garantie – mehr Ertrag! 🚀 -> über infinno können wir auch Verträge ohne teure Garantien darstellen.
Garantierter Rentenfaktor in der Direktversicherung – worauf Sie achten sollten
Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Kennzahl in der betrieblichen Altersvorsorge. Er gibt an, wie viel monatliche Rente Sie später pro 10.000 € angespartem Kapital erhalten. Je höher der Rentenfaktor, desto mehr Rente bekommen Sie.
Doch hier liegt das Problem: Viele Versicherer setzen den Rentenfaktor sehr niedrig an. Ist er beispielsweise bei 20, müssten Sie über 90 Jahre alt werden, um Ihr eingezahltes Kapital überhaupt zurückzuerhalten. Das bedeutet für Sie: Viel eingezahlt, aber wenig davon profitiert.
Um eine faire Rentenzahlung zu erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der garantierte Rentenfaktor bei Abschluss der Direktversicherung mindestens 28 beträgt, wenn Sie heute um die 30 Jahre alt sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass sich Ihre Altersvorsorge auch wirklich lohnt und Sie später nicht mit einer zu niedrigen Vorsorge dastehen.
Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, wird rechtlich wie ein angestellter Geschäftsführer behandelt. Das bedeutet, er ist sozialversicherungspflichtig und hat damit grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) – genau wie andere Arbeitnehmer.
Komplexer wird es, wenn mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer zusammen die Mehrheit der Stimmrechte halten. In diesem Fall gelten sie als beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Das hat Auswirkungen auf die bAV, da für sie besondere steuerliche und rechtliche Vorgaben bei der Zusage von Versorgungsleistungen gelten. Wer in einer solchen Position ist, sollte sich genau informieren, welche bAV-Modelle sinnvoll und steuerlich anerkannt sind.
bAV für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH besitzt die Mehrheit der Stimmrechte. Rechtlich gesehen gilt er als Selbständiger im Sinne der Sozialversicherung. Daher ist er von der Sozialversicherungspflicht befreit, einschließlich der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.
Trotz dieser rechtlichen Einordnung bleibt der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer weiterhin Angestellter und hat Anspruch auf ein Gehalt. Daher kann ihm aufgrund seines Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gemacht werden, die auch steuerlich anerkannt wird.
Betriebliche Altersvorsorge für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – Wann lohnt sie sich?
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine besonders interessante Möglichkeit sein, Vermögen aufzubauen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, können sie die Beiträge zur bAV vollständig als Betriebsausgaben geltend machen und so den zu versteuernden Gewinn der GmbH senken.
Direktversicherung oder firmeneigenes Versorgungswerk?
Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie volle Kontrolle über die Gestaltung Ihrer bAV. Grundsätzlich gibt es zwei Wege:
✅ Direktversicherung: Eine einfache Lösung, die auch für Arbeitnehmer nutzbar ist. Allerdings gibt es Einschränkungen, insbesondere durch niedrige Rentenfaktoren, hohe Steuerbelastung bei der Auszahlung und eingeschränkte Flexibilität.
✅ Firmeneigenes Versorgungswerk: Eine maßgeschneiderte Lösung, die die Nachteile der Direktversicherung ausgleicht. Damit lassen sich individuelle Versorgung realisieren, die speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern und gutverdienenden Mitarbeitern abgestimmt sind.
Warum lohnt sich ein Versorgungswerk besonders?
- Optimale Altersvorsorge für (beherrschende) Geschäftsführer und Führungskräfte
- Langfristige Mitarbeiterbindung durch attraktive Versorgungsleistungen
- Bilanzoptimierung, da bestehende Pensionszusagen ausgelagert werden können
- Geringerer Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, da die Abwicklung digital erfolgt
Für Unternehmen, die eine flexible und steueroptimierte Altersvorsorge suchen, ist ein firmeneigenes Versorgungswerk oft die bessere Wahl.
Leistungen über ein eigenes Versorgungswerk - Anspruch auf eine bessere Versorgung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge über eine (Direkt)Versicherung geben Sie die Kontrolle über Ihr angespartes Kapital vollständig an den Versicherer ab. Dieser bestimmt nicht nur über den Rentenfaktor – also darüber, wie hoch Ihre monatliche Rente ausfällt und wie lange Sie leben müssen, um Ihr Kapital zurückzuerhalten – sondern auch darüber, wie Ihr Geld während der Rentenphase angelegt wird. Statt weiterhin von Marktentwicklungen zu profitieren, verbleibt ein Teil des Kapitals beim Versicherer, wo es oft nur gering verzinst wird.
Ein weiterer Nachteil: Ihr Kapital gehört Ihnen nicht mehr. Sollten Sie vorzeitig versterben, geht das restliche Geld an den Versicherer – Ihre Hinterbliebenen haben keinen Anspruch auf eine Auszahlung.
Mit einem eigenen Versorgungswerk behalten Sie dagegen die Kontrolle:
✅ Sie bestimmen selbst, wie Ihr Kapital verwaltet und weiter verzinst wird.
✅ Sie legen fest, wie viel Firmenvermögen in Privatvermögen umgewandelt wird.
✅ Ihr angespartes Vermögen bleibt in Ihrem Einflussbereich – auch für Ihre Hinterbliebenen.
✅ Bilanz neutrale Ausgestaltung und einfache Verwaltung.
✅ Die Einrichtung eines Versorgungswerks ist nicht komplizierter als eine klassische Direktversicherung – bietet aber deutlich mehr Flexibilität und Vorteile.
Wer als Geschäftsführer langfristig und strategisch für den Ruhestand planen möchte, sollte Alternativen zur klassischen Direktversicherung prüfen. Ein eigenes Versorgungswerk kann eine kluge Wahl sein, um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Steuerliche Voraussetzungen zur Anerkennung der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer
Wer Firmenvermögen in Privatvermögen umwandeln möchte, muss bestimmte steuerliche Voraussetzungen erfüllen. Die Behörden prüfen genau, ob eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Geschäftsführer tatsächlich anerkannt wird oder ob es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Damit die bAV steuerlich gültig ist, müssen folgende Kriterien beachtet werden:
1. Formale Anforderungen
✅ Die Versorgungsvereinbarungen müssen klar, schriftlich und eindeutig formuliert sein.
✅ Ein Arbeitsvertrag mit Entgeltumwandlung ist erforderlich, auf den sich die bAV bezieht.
2. Ernsthaftigkeit der Versorgungszusage
✅ Die bAV muss tatsächlich der Altersvorsorge dienen.
✅ Eine unbegründete Aufhebung kann dazu führen, dass die Steuerbehörden die Ernsthaftigkeit infrage stellen.
3. Finanzierung
✅ Die Versorgung muss für das Unternehmen tragbar und finanzierbar sein – sie darf nicht die finanzielle Stabilität gefährden.
4. Erdienbarkeit
✅ Zwischen der Erteilung der Versorgungszusage und dem geplanten Renteneintritt müssen mindestens zehn Jahre liegen.
✅ Die zugesagte Rente sollte höchstens 75 % des letzten Geschäftsführergehalts betragen.
5. Wartefristen
✅ Das Unternehmen muss mindestens fünf Jahre bestehen.
✅ Der Geschäftsführer sollte bereits zwei bis drei Jahre im Unternehmen tätig sein, um eine solide betriebliche Basis zu schaffen.
6. Befreiung vom Insichgeschäfts-Verbot
✅ Das Arbeitsverhältnis muss vom Insichgeschäfts-Verbot befreit sein.
✅ Diese Befreiung muss im Handelsregister eingetragen werden.
Fazit: Welche betriebliche Altersvorsorge lohnt sich wirklich für Geschäftsführer?
Als Geschäftsführer sollten Sie sich frühzeitig um Ihre Altersvorsorge kümmern, denn die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann helfen, diese Lücke zu schließen – doch nicht jede Lösung ist sinnvoll.
Viele Geschäftsführer wählen eine Direktversicherung, weil sie einfach zu verwalten ist und steuerliche Vorteile bietet. Doch sie hat auch Nachteile: Die spätere Rente kann niedriger ausfallen als erwartet, und bei einer Einmalauszahlung gehen oft hohe Steuern und Abgaben ab. Zudem bleibt das Kapital nach dem Tod meist beim Versicherer, anstatt an Ihre Familie zu gehen.
Eine bessere Alternative kann ein firmeneigenes Versorgungswerk sein. Damit behalten Sie die Kontrolle über Ihr Geld, profitieren von steuerlichen Vorteilen und können Ihr Kapital flexibler nutzen – auch für Ihre Hinterbliebenen.
Deshalb gilt: Prüfen Sie genau, welche Lösung wirklich zu Ihnen passt. Lassen Sie sich beraten, vergleichen Sie die Möglichkeiten und entscheiden Sie sich für eine Absicherung, die Ihnen langfristig finanzielle Sicherheit bietet.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer sinnvoll?
Geschäftsführer haben oft eine große Lücke zwischen ihrem hohen Gehalt und der geringen gesetzlichen Rente. Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist zusätzliche Vorsorge nötig. Mit der bAV können Geschäftsführer steuerbegünstigt vorsorgen und sogar Firmenkapital in Privatvermögen umwandeln.
Wem gehört die betriebliche Altersvorsorge?
Das Unternehmen schließt den Vertrag als Versicherungsnehmer ab und gibt seinen Mitarbeitern eine Zusage auf Kapital oder Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ab dem 62. Lebensjahr kann der Mitarbeiter seinen Anspruch geltend machen. Kurz gesagt: Der Vertrag gehört dem Unternehmen, aber das angesparte Geld steht den Mitarbeitern zu.
Wie kann der Geschäftsführer seine bAV gestalten?
In der klassischen bAV sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten als Geschäftsführer stark eingeschränkt, da gesetzlich immer ein Versicherer involviert sein muss – Sie können im Wesentlichen nur die Höhe Ihrer Einzahlungen und eventuell die Auswahl einiger Fonds bestimmen.
Mit infinno hingegen haben Sie die volle Freiheit:
- Sie können Ihre Altersvorsorge individuell zusammenstellen.
- Sie profitieren von deutlich besseren steuerlichen Konditionen.
- Außerdem können Sie Ihre Anlagen so gestalten, dass das angesparte Kapital an Ihre Hinterbliebenen vererbt werden kann – ein Vorteil, den es in der klassischen bAV nicht gibt.
Wann ist die Auszahlung einer Direktversicherung steuerfrei?
Haben Sie vor 2005 eine Direktversicherung oder bAV über eine Pensionskasse abgeschlossen, bleibt die Auszahlung in der Regel steuerfrei – vorausgesetzt, die Beiträge wurden schon pauschal versteuert und Sie wählen eine Einmalzahlung. Außerdem muss der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen und es muss für mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sein.